Klage wegen nicht barrierefreier Ferienwohnung erfolgreich

Michael Gerr setzt sich seit vielen Jahren für Barrierefreiheit ein. Während seiner Hochzeitsreise wollte er mit diesem Thema eigentlich gar nichts zu tun haben und einfach nur die Zeit und die Reise genießen. Aber das kam anders und endete sogar vor Gericht.

Richterhammer und deutsche Flagge
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Nun hat der Würzburger Recht bekommen und die Klage seiner Frau wegen einer nicht barrierefreien Ferienwohnung hatte Erfolg.

kobinet-nachrichten: Als Sie mit Ihrer Frau die Hochzeitsreise antraten, gab es ein paar böse Überraschungen in Sachen Barrierefreiheit. Was ist da genau passiert?

Michael Gerr: Wir hatten auf der Insel Usedom eine Ferienwohnung gebucht, für die auf der Homepage mit Barrierefreiheit geworben wird. Es gab speziell zur Barrierefreiheit Mailkontakt und auch Telefongespräche, was einen Rollstuhlnutzer dort erwartet. oror Ort gab es neben kleineren Mängeln in der Ferienwohnung einen Mangel, der sich als massiv herausstellte: Der Zugang über den Hintereingang und eine Rampe. Dieser Weg war komplett mit einem sehr holprigen Kopfsteinpflaster verlegt.

Mit viel Mühe konnte ich es bewältigen und so blieben wir die ersten drei Tage, wie geplant in der Ferienwohnung des Haupthauses. Für meinen Rücken wurde jeder Gang mehr über das Pflaster zur Tortur. Nach den drei Tagen war ein Wechsel in eine größere Ferienwohnung auf dem Gelände geplant. Als wir uns die Zuwegung dorthin anschauten, mussten wir feststellen, dass diese noch schlechter war.

Es gab ähnliches Kopfsteinpflaster, frisch verlegt und noch holpriger. Außerdem musste man über einen sandigen Weg mit tiefen Schlaglöchern. Unter diesen Umständen dort zwei weitere Wochen zu verbringen, war für uns unzumutbar. Wir kündigten die restliche Urlaubszeit und reisten ab. Immerhin fanden wir auf Usedom noch eine Ersatzunterkunft.

kobinet-nachrichten: Sie haben das nicht auf sich sitzen lassen und geklagt. Nun ist das Urteil rechtskräftig. Wie ist die Sache ausgegangen?

Michael Gerr: Als der Ferienwohnunganbieter die Gültigkeit der Kündigung bestritt, klagten wir. Nachdem beide Seiten einen Vergleich ablehnten, kam es zur Gerichtsverhandlung. Sie fand direkt am Ort des Geschehens statt. Meine Frau trat als Klägerin auf, ich als Zeuge. Zunächst wurde mündlich verhandelt. Dann aber sah sich der Richter alles vor Ort genau an. Er signalisierte, dass es auf die Barrierefreiheit ankomme und auf nichts anderes. Das Urteil erhielten wir einige Wochen später schriftlich. Meine Frau als Klägerin hat vollumfänglich gewonnen und wir erhielten die vorab gezahlte Miete zurück.

kobinet-nachrichten: Was sind die zentralen Inhalte des Urteils?

Michael Gerr: Das Gericht stellte fest, dass der Vertrag „wirksam wegen nicht behebbarer Mängel“ (…) „sowie Fehlens zugesicherter Eigenschaften“, also der fehlenden Barrierefreiheit, gekündigt wurde. Für das Gericht steht fest, dass durch die Verwendung der Formulierung „Barrierefreiheit – Reisen für Alle – Zertifizierung“ die Barrierefreiheit nicht nur für die Ferienwohnung, sondern auch für das unmittelbare Umfeld zugesichert wurde.

Der Ferienwohnung-Anbieter hätte laut Gericht zumindest im Vorfeld des Vertragsabschlusses auf die Mängel hinweisen müssen. Dazu gehört für das Gericht auch die Angabe, dass die Zuwegung der Wohnung nur mit Hilfe Dritter überwindbar ist, zum Beispiel mit dem Auto vorzufahren; auch das ist ein Mangel.

kobinet-nachrichten: Wie schätzen Sie das Urteil aus behindertenpolitischer Sicht ein? Denken Sie, das verändert etwas vor Ort?

Michael Gerr: Das Urteil bedeutet eine Stärkung von Menschen mit Behinderung als Verbraucher. Wenn ein Anbieter mit Barrierefreiheit wirbt, ohne sie einzuhalten, begeht er Vertragsbruch. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Gleichstellungsgesetz, das Barrierefreiheit definiert. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Verweis auf fremde Hilfe bedeutet, es ist nicht barrierefrei.

Vor Ort verändert das Urteil leider erst mal nichts. Ich finde es schon sehr ärgerlich, dass das Gutshaus Neuendorf weiterhin unverändert auf der Homepage mit Barrierefreiheit wirbt (gutshaus-neuendorf-usedom.de). Das war aber nicht Gegenstand des Prozesses, da es nur um die Frage der wirksamen Kündigung ging.

Behindertenpolitisch brisant finde ich aber noch etwas anderes. Ich muss kurz ausholen. Das Gutshaus Neuendorf wirbt für sich mit der Formel „‚Barrierefreiheit – Reisen für Alle‘ – Zertifizierung (DSFT Berlin e.V.)“.

Auf der Homepage des Gutshauses Neuendorf findet sich bis heute eine Bescheinigung über einen Online-Kurs über „Reisen für Alle“, der vom Deutschen Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e.V. in Kooperation mit Tourismus für Alle e.V. – NatKo durchgeführt wird. Für mich wirkt das so, dass deren Schulung missbraucht wird für eine angebliche Zertifizierung.

Der Begriff Zertifizierung signalisiert, dass vor Ort die Barrierefreiheit geprüft wurde, was allem Anschein nach nicht der Fall war. Liebe NatKo, lieber DSFT, an euer Stelle würde ich mir überlegen hiergegen vorzugehen, sonst könnte das auf euch selber zurückfallen.

kobinet-nachrichten: Was würden Sie anderen empfehlen, die ähnliche Erfahrungen machen?

Michael Gerr: Wie die meisten gehe ich täglich kleine Kompromisse ein. Aber wir brauchen uns nicht für dumm verkaufen zu lassen. Wir haben die gleichen Rechte und sollten sie auch einfordern. Gegen einen eindeutigen Mangel, trotz anderweitiger Versprechungen, sollte sich niemand scheuen zu klagen.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.

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2 Kommentare

  • Toll diese Entscheidung und genauso toll, dass sie nun im Internet und damit weltweit publiziert wird.
    Das Rollipiktogramm wird doch ständig mißbraucht und auch auf die NATKO kannman sich selten zu 100 % verlassen. Ich habe bei meiner Arbeit so manches Lokal entdeckt welches die NATKO als barrierefrei bezeichnete, wo der Gast aber ins Speisezimmer über Treppen steigen durfte. Das kann ich aber nur über die NATKO aussagen, den DSFT kenne ich nicht.
    Die beste Erkenntnis aus diesemBericht ist die, dass es sich lohnt, sich zu wehren. Es wäre schön wenn es noch viele solcher Richter gäbe, die mobilitätseingeschränkten Mitbürger hätten es bald einfacher.

  • Viele haben nicht den Mut gegen Barriere Sünder vorzugehen. Es ist unser Recht! Ich mache das so wenn ich wo rein möchte und es sind Barrieren da, rede ich mit den Besitzer oder Geschäftsführer, sage auch das ich in einen halben Jahr wiederkomme . Wenn Der oder Die mich irgendwie für blöd halten, reiche ich eine Schlichtung ein. Was mich aber freut ist das 9 von 10 Angesprochenen tatsächlich die Barrieren beseitigen und sich noch bedanken für meine Hinweise. Wir ALLE können viel verändern nur Mut