Königsberger-Ludwig: Dienstrechts-Novelle beendet Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

Verbesserung für Menschen mit Behinderung – Volle Handlungsfähigkeit nicht mehr Voraussetzung für Aufnahme in den öffentlichen Dienst

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung Ulrike Königsberger-Ludwig zeigt sich erfreut über die geplante Dienstrechts-Novelle: „Eine langjährige SPÖ-Forderung, wonach die volle Handlungsfähigkeit entfällt, wenn die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit vorliegt, ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Gleichstellung. Die Novelle beseitigt eine langjährige Diskriminierung von Menschen mit Behinderung“, so Königsberger-Ludwig.

Die Abgeordnete betont, dass der Bund Vorbild sein muss für Inklusion und Teilhabe. „Mit dieser Novelle zeigt der Bund, wie ernst man dieses wichtige Thema nimmt“, so Königsberger-Ludwig. Außerdem setze man damit um, wozu man sich verpflichtet hat.

„Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention verpflichtet, Inklusion in allen Lebensbereichen umzusetzen, daher ist die Beseitigung im Rahmen des Dienstrechts nur ein logischer Schritt“, so die Sprecherin für Menschen mit Behinderung und weiter: „Es ist ein wichtiges Zeichen und Symbol, das als Vorbild für andere Gesellschaftsbereich dient.“

Königsberger-Ludwig zeigt sich zuversichtlich, dass die Novelle noch vor dem Sommer vom Nationalrat beschlossen wird.

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