Mit Unverständnis reagieren Verantwortliche der ÖBB und Behindertenrechtler auf die Vorfälle in Deutschland.
Der Rollstuhlfahrer Michael Spörke muss heute, am 4. Oktober 2006, von Kassel nach Jena. Bei dieser Fahrt muss er in Weimar umsteigen. Um 19 Uhr ist in Weimar jedoch mit dem Einstiegsservice für Rollstuhlnutzer Schluss. Sein Zug fährt aber um 19.04 Uhr dort ab, deshalb ist eine Beförderung nicht mehr möglich, erfuhr er von der Deutschen Bahn.
„Für mich sind die 4 Minuten kein Diskussiongrund“, zeigt sich der Leiter der ÖBB Personenverkehr AG, Christian Schwarzl, über das Verhalten der Deutschen Bahn verwundert. „In Österreich wäre es sicherlich möglich gewesen“, ergänzt er und hält fest: „Im Notfall würden die Zugbegleiter den Ein- und Ausstiegsservice durchführen.“ Schwierig würde es nur, wenn es sich um „mehrere Stunden“ nach Serviceende handeln würde.
„Skandalöse Vorgangsweise“
„Eine derart skandalöse Vorgangsweise, wie sie die Deutsche Bahn hier an den Tag legt, wäre nach dem im wesentlichen konsumentenschutzrechtlich orientierten österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nach meiner Einschätzung klar als Diskriminierung aufgrund der Behinderung durch ein großes Massenbeförderungsunternehmen bekämpfbar“, zeigt sich Mag. Michael Krispl, Behindertenrechtler aus Wien, entsetzt.
Hier fielen – so Krispl im BIZEPS-INFO Interview – gerade „die Parameter Schwerpunktbahnhof und finanzkräftiges Beförderungsunternehmen mit quasi Monopolstellung ins Gewicht, so dass man für die österreichische Rechtslage wohl davon ausgehen können dürfte, dass sich z.B. die ÖBB in einer ähnlichen Situation nicht aus wirtschaftlichen Gründen, also wegen einer unverhältnismäßigen Belastung, aus der Affaire ziehen könnten bzw. zumindest eine Maßnahme setzen müsste, die noch immer eine wesentliche Verbesserung brächte.“