Fahrtendienstbus Wiener Lokalbahnen vor dem BIZEPS in der Kaiserstraße 55

Krone: „Nur mit dem Kontoauszug zur Berechtigungskarte?“

Die Kronen Zeitung thematisiert am 8. Februar 2006 die massive Verschlechterung beim Wiener Freizeitfahrtendienst durch den Fonds Soziales Wien (FSW).

„Bisher konnte jeder Körperbehinderte, der kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann, eine Berechtigungskarte für den Freizeitfahrtendienst erwerben“, erläutert die Tageszeitung und berichtet über die nicht nachvollziehbare Verschlechterung für behinderte Menschen in Wien: „Jetzt wird auch ein Einkommensnachweis verlangt. Wer über mehr als 1500 Euro verfügt, bekommt diese Berechtigung nicht mehr.“

Die Widersinnigkeit dieser neuen Regelung zeigte – leider erfolglos – vor Wochen schon Heinz Schneider im Artikel „Fahrschein nur mit Steuerbescheid?“ auf. Er meinte damals: „Die Vorstellung, einen Fahrschein kaufen zu wollen und vom Kondukteur wegen zu hohem Einkommen ans Taxi verwiesen zu werden, ist geradezu lachhaft.“

Ähnlich sieht das auch die Krone. „Dann dürfte ja ein Gesunder, der mehr als 1500 Euro verdient nicht mehr Bim fahren, weil er sich ein Taxi leisten kann!“, ist der Tageszeitung abschließend zu entnehmen.

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