Kurze Antwort auf umfassende Anfrage zur Behindertendiskriminierung

Das Bundesministeriengesetz machts möglich und erspart dem Justizminister eine Stellungnahme zu heiklen Fragen betreffend Diskriminierungsverbote für behinderte Menschen!

Parlament
BIZEPS

Bereits am 19. September 2002, also noch kurz vor Ablauf der letzten Gesetzgebungsperiode, brachte die Abgeordnete zum Nationalrat Theresia Haidlmayr (Grüne) eine parlamentarische Anfrage – Zahl 4333/J (XXI, GP) – ein, mit der sie den „zuständigen“ Ressortminister danach befragte, wie oft von den Verwaltungsstrafbestimmungen in Art. IX Abs. 1 Z 3 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen und § 87 Abs. 1 Z 3 der Gewerbeordnung Gebrauch gemacht wurde, die Behindertendiskriminierungen unter Verwaltungsstrafe stellen und sogar die Entziehung der Gewerbeberechtigung möglich machen.

Die Erfahrungen der behinderten ExpertInnen seit 1997 ließen nämlich den Verdacht laut werden, dass es sich dabei um einen zahnlosen Papiertiger und nicht um effektive Antidiskriminierung handelt. Doch leider stellte sie die Anfrage an den Herrn Justizminister, der die umfassende Anfrage am 8. November 2002 – Zahl 4270/AB (XXI, GP) – kurz und bündig so beantwortete:

„Die angesprochenen Fragen des Verwaltungsstraf- bzw. Gewerberechtes fallen nicht in den Zuständigkeits- bzw. Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Justiz.“

Uff, da kam die oberste Verwaltung gerade noch einmal gut davon. Doch in Kürze kommt eine neue Regierungsmann/frauenschaft und höchst wahrscheinlich auch eine neue Aufgabenverteilung der Bundesministerien. Es ist wohl davon auszugehen, dass die wiedergewählte und ernannte Abgeordnete zum Nationalrat, Theresia Haidlmayr einem in der neuen Bundesregierung zuständigen Minister/Kanzler diese unangenehmen Fragen nicht ersparen und eine neuerliche parlamentarische Anfrage stellen wird, auf deren Ergebnis wir bereits mit Spannung warten.

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