Landtag Tirol: Ende der Anrechnung des Pflegegeldes in der Mindestsicherung

Schwarz-Grüner Dringlichkeitsantrag zur Änderung des Mindestsicherungsgesetzes noch im Dezember

Ortschild mit Aufdruck Tirol
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Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung. Für Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung wird es daher nicht als Einkommensbestandteil angerechnet. Dies gilt allerdings nicht für pflegende Angehörige.

Ihnen wird in manchen Bundesländern nach wie vor die Mindestsicherung gekürzt oder vorenthalten, wenn sie die Pflegeleistungen selbst erbringen. Das Pflegegeld wird dann als ihr Einkommen gewertet.

Die starke Kritik an dieser Praxis führt nun in immer mehr Bundesländern zu einem Umdenken, so auch in Tirol. Erst am 24. November 2017 hat das Land Wien das Ende der Pflegegeldanrechnung beschlossen

„Als das Problem bekannt wurde, haben wir intensiv alle rechtlichen Lösungen geprüft, die jetzige Gesetzesänderung garantiert, dass pflegende Angehörige für ihre Hilfeleistung nicht mehr schlechter gestellt werden“, wird ÖVP-Klubchef Jakob Wolf im Standard zitiert.

„Mit der Korrektur der derzeitigen Regelung verhindern wir in Zukunft Härtefälle und erleichtern zumindest finanziell die Situation von pflegenden Angehörigen, die Mindestsicherung beziehen“, erklärt die Stellvertretende Klubobfrau der Grünen Gabriele Fischer.

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