Lebenshilfe begrüßt parteiübergreifende Parlaments-Initiative zu selbstbestimmtem Wohnen

Generalsekretär Brandstätter: Menschen mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf die eigenen vier Wände

Albert Brandstätter
Lebenshilfe Österreich

„Die KundInnen der Lebenshilfe fordern, dass Menschen mit Beeinträchtigungen so wohnen können wie andere auch! Daher unterstützt die Lebenshilfe vollinhaltlich die parteiübergreifende Initiative, die Bundesländer aufzufordern, existierende Best-practice Beispiele für zeitgemäße Wohnformen im Behindertenbereich auszutauschen bzw. umzusetzen“, so Albert Brandstätter, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich.

„Die eigenen vier Wände sind Grundvoraussetzung für ein gelungenes Leben. Sie bieten Privat- und Intimsphäre und Raum für persönliche Entfaltung. Sie sind Rückzugsmöglichkeit und Ausgangspunkt für Arbeit und Freizeit. Die UN-Behindertenrechts-Konvention spricht sehr genau über das Recht auf Selbstbestimmt Leben und Inklusion in die Gemeinschaft. Der Artikel 19 fordert die gleichen Rechte für Menschen mit Beeinträchtigungen“, betont Brandstätter.

Zum selbstbestimmten Leben braucht es Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Wohnangeboten sowie die Finanzierung maßgeschneiderter Dienstleistungen.

Dazu sollten laut Lebenshilfe rasch nationale Rahmenrichtlinien und auch ein Leitfaden zur De-Institutionalisierung und zum Aufbau gemeindenaher Wohnmöglichkeiten geschaffen werden. Brandstätter: „Besonders wichtig ist es, Menschen mit Beeinträchtigung auf allen Ebenen der Planung und des Aufbaus einzubeziehen. In der Lebenshilfe gibt es schon viele zeitgemäße Angebote. Wir bringen gerne unser nationales und internationales Know-how in diesen höchst notwendigen Prozess ein.“

Siehe Dialogpapier „Selbstbestimmt Wohnen in der Gemeinde“

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Ein Kommentar

  • Als pflegender Angehöriger, der ich mit Erfahrungen nicht alleine bin, wie REAL „existierende Best-practice Beispiele für zeitgemäße Wohnformen im Behindertenbereich“ aussehen und wie mit Aufzeigen von evidenten Missständen in solchen Beispielen verfahren wird, hege ich keine großen Erwartungen an die Reformierbarkeit des segregativen Systems.