Lebenshilfe Österreich fordert raschen Beschluss des Erwachsenenschutzgesetzes 2016

Die Lebenshilfe fordert den Finanzminister auf, die Mittel für das Gesetz freizugeben.

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„Das Erwachsenenschutzgesetz soll ein Meilenstein in der Rechtsentwicklung sein und keinesfalls verzögert werden“, zeigt sich Lebenshilfe-Generalsekretär Brandstätter besorgt über die Blockade des Erwachsenenschutzgesetzes durch das Finanzministerium.

„Eigentlich sollte das Gesetz im Justizausschuss noch 2016 beschlossen werden sollen. Der dafür nötige Ministerratsbeschluss diese Woche wurde aber von Finanzminister Schelling verhindert. Wir fordern eine rasche Beschlussfassung dieses zukunftsweisenden Gesetzes, das ohnehin noch Zeit bis zur Umsetzung benötigt“, so Brandstätter weiter.

Der Entwurf des Erwachsenenschutzgesetzes 2016 wurde unter vorbildlicher – auch international beachteter – Einbindung von Menschen mit Beeinträchtigungen und anderer Anspruchsgruppen erarbeitet.

Es folgt den Intentionen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, besonders den Forderungen des Art. 12 über die gleiche Anerkennung vor dem Recht. Der Entwurf stärkt die Anerkennung als Rechtssubjekt, vermindert die Einschränkungen Rechts- und Handlungsfähigkeit.

Die möglichst geringe Einschränkung der Selbstbestimmung und Förderung der Autonomie wird wesentlich davon abhängen, ob die Zugänglichkeit der Beratung und des Clearings durch Erwachsenenschutz-Vereine ausreichend sichergestellt werden und ob die notwendigen Unterstützungsleistungen für das Treffen von Entscheidungen und persönliche Assistenz österreichweit verfügbar und leistbar sein werden.

„Der Bund ist gefordert hier für österreichweit einheitliche Lösungen zu sorgen, insbesondere für die Einführung und Dotierung von individuellen Assistenz- und Unterstützungsleistungen und von persönlichen Budgets sowie für die Qualifikation von Fachleuten“, so Brandstätter abschließend.

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