Leserbriefe / Reaktionen

Wir bringen hier Interessante Aussschnitte

Zeitungen
BIZEPS

Standard, 6. 4. 1996

Zum Thema „Wiener Linien“: Behinderte dürfen
alleine „Bim“ fahren
Wien – Behinderte können beruhigt mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren: Die Bestimmung, wonach etwa Rollstuhlfahrer nur mit Begleitpersonen die Fahrzeuge der Wiener Linien benützen dürfen, sei „totes Recht“, wurde im Büro des Bürgermeisters entschieden. Diese Bestimmung werde „nicht exekutiert“. Die Passage in den Beförderungsbestimmungen der Wiener Linien war in den vergangenen Tagen von Behindertensprechern kritisiert worden.

Zum Thema „Pflegegeld“

Bundesgeschäftsführerin der SPÖ Mag. Brigitte Ederer schrieb per Internetnachricht an Herbert Kaiser:

„Sehr geehrter Herr Kaiser!

Zum Pflegegeld: Was die Änderungen in diesem Bereich durch das Sparpaket betrifft, so kann ich Ihre Befürchtungen, daß die Bundesregierung den Behinderten und Pflegebedürftigen schwere finanzielle Nachteile zufügen würde, entkräften. Ich bitte Sie, Ihre Informationsquellen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und kann Ihnen nachfolgend die Eckpunkte der Reform darlegen:

  • Derzeit wird das Pflegegeld auch in den ersten 4 Wochen der Anstaltspflege ausbezahlt. Mit dem Ruhen des Pflegegeldes ab dem 2. Tag des Spitalsaufenthaltes werden Doppelleistungen verhindert (Ausnahme: tatsächlich angelaufene Personalkosten werden bis zum Beginn der 5. Woche ersetzt).
  • In Zukunft wird das Pflegegeld (bei Neuanträgen) im nachhinein ausbezahlt.
  • Das Pflegegeld wird ab Antrag gewährt (derzeit ab dem vorangegangenen Monatsersten).
  • Das Pflegegeld wird mit dem Todestag eingestellt (derzeit mit dem nächstfolgenden Monatsersten).
  • Um die Treffsicherheit des Pflegegeldes zu erhöhen, werden gemeinsam mit den Trägern der Pflegevorsorge (Länder, Sozialversicherungsträger) Maßnahmen der Qualitätssicherung verstärkt. Was die qualitätssichernden Massnahmen betrifft, so bedeuten diese die Vereinheitlichung der Einstufungsverfahren. Dies zieht aber ebenfalls keine Verschlechterungen für die Betroffenen nach sich, sondern ein gerechteres Verfahren.“

Wir wissen nicht, ob Herr Kaiser geantwortet hat. Die von SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Ederer in Zweifel gezogenen „Informationsquellen“ sind aber immerhin die Regierungserklärung und die Gesetzesvorlagen. Die Abgeordneten haben bei der Novelle des Pflegegeldes dann auch das beschlossen, was Herr Kaiser und alle behinderten Menschen befürchtet haben.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß die Bundesgeschäftsführerin zwei wesentliche Punkte (die Kürzung der Stufe 1 von NeubezieherInnen von 2635 auf 2000 Schilling und die Nicht-Valorisierung des Pflegegeldes für 1996 und 1997) „vergessen“ hat.

Beim Punkt „Antragstellung“ schreibt Ederer überhaupt falsche Informationen. In Zukunft wird das Pflegegeld erst ab den nächstfolgenden Monat ausbezahlt. Derzeit wird es ab dem Antragsmonat bezahlt.

Aber um Details kann man sich ja nicht kümmern, wenn man in kurzer Zeit fast 100 Gesetze beschließt.

Wenn Ederer schreibt, „Ich bitte Sie, Ihre Informationsquellen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen“, kann man nur sagen:

Sehr geehrte Frau Bundesgeschäftsführerin! Wenn hier wer seine Informationsquellen prüfen sollte, dann Sie.

Ein Tip an Sie: Lesen Sie im Bundesgesetzblatt nach, was (auch Sie) beschlossen haben.

Gerd Leitgeb in Täglich Alles, 21.4. 1996

Zum Thema „Sparpaket“: Die Rollstuhlfahrer und der Milliardär
Nachdem das „Schröpfpaket“ ausgearbeitet war, verkündete unser aller Bundesvranz im Fernsehen, man habe sich dieses „Paket“ als Mauer vorzustellen, aus dem kein Ziegel herausgebrochen werden dürfe – sonst breche das gesamte Rechenkunstwerk in sich zusammen.

Wie ernst es Vranz meinte, wissen – vom Studenten bis zum Rentner – inzwischen alle: Denn jeder Versuch, auch nur einen einzigen Stein aus der Sparpaket-Mauer herauszubrechen, scheiterte. Ja sogar bei den Ärmsten der Armen, den Behinderten, blieb man hart und kürzte ihnen das Taschengeld.

Nun stellt sich jedoch heraus, daß doch ein Ziegel aus der Mauer fehlt: Leise hat man ihn herausgezogen.

Ja, werden viele sagen, wenn´s den Ärmsten hilft, soll´s uns recht sein. Doch weit gefehlt: Die Ausnahme kommt nicht den Bedürftigen zugute, sondern einem Multimillionär – dem Haupteigentümer der Kronen Zeitung.

Dieser Mann, dessen Unternehmen im letzten Jahr rund 500 Mille Gewinn abwarf, schickte eiligst einen Protestbrief an die Regierung, weil eine neue Regelung, wie für alle anderen Werksvertragsbeschäftigten, auch für seine Zeitungs-Hauszusteller gelten sollte. – Das hätte ihn runde 70 Mille gekostet.

Statt die Forderung nach einer Ausnahmeregelung abzuschmettern, machten sich ÖVP und SPÖ gleich in die Hose – vermutlich aus Angst, von der Krone künftig ähnlich kritisch betrachtet zu werden, wie von unserem Blatt. Eilfertig erfüllte die Regierung den Wunsch des Milliardärs: Er braucht nicht zu blechen.

Vielleicht sollte man – damit die Spar-Rechnung wieder stimmt – Rollstuhlfahrer jetzt noch kräftiger schröpfen …

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