Negative Entscheidung mit positiven Aspekten

Der Verfassungsgerichtshof hat im März 2006 entschieden, dass gehörlose Personen auch in Zukunft keine Rundfunkgebührenbefreiung erhalten sollen. Betroffene hatten eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Verfassungs- u. Verwaltungsgerichtshof
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„Ein gehörloser Salzburger bringt wegen ORF-Gebühren Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein“, berichtete BIZEPS-INFO im August 2004. Grund der Beschwerde war der Umstand, dass er nicht einsehe, warum er 100 % Gebühren bezahlen müsse, wenn der ORF doch nur einen geringen Prozentsatz (damals 15 %) untertitelt.

Er argumentierte auch mit Artikel 7 der Bundesverfassung „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Doch statt einen Handlungsbedarf des Gesetzgebers aufzuzeigen (nämlich den ORF zu mehr Untertitel zu verpflichten) haben die Rechtsvertreter des Betroffenen primär auf eine Gebührenbefreiung plädiert. Ihr Ansatz war, dass in „Pflegeheimen für Gehörlose“ auch keine Gebühr bezahlt werden muss. Ein Fehler, wie sich gezeigt hat.

Abweisung nicht überraschend

Schon im März 2005 war klar, dass der Verfassungsgerichtshof (VFGH) gegen den Antrag entscheiden wird. Es wurde erwähnt, dass Gebühren „unabhängig von der Häufigkeit und Qualität der Sendungen bzw. des Empfangs zu entrichten“ sind. Damit war das Argument der nur teilweisen Untertitelung bedeutungslos geworden.

Im März 2006 gab es nun die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof die Beschwerde abzuweisen.

Negative Entscheidung trotzdem sinnvoll

Diese Entscheidung des VFGH ist sogar sehr positiv. Nun ist (wiederholt) bestätigt, dass für den ORF – unabhängig von Qualität bzw. Wahrnehmbarkeit des Programms – Gebühren eingehoben werden können.

Daraus folgt aber auch zwingend: Wenn die Politik möchte, dass gehörlosen und hörbehinderten Menschen ausreichend Untertitel angeboten werden sollen, dann muss dies dem ORF vorgeschrieben werden. Vorstellbar wäre beispielsweise eine verpflichtende Erhöhung im Rahmen eines Stufenplans, wie dies bei der BBC durchgeführt wurde. Nur so ist eine durchgängige Untertitelung mittelfristig erreichbar.

Politik hat bisher nicht reagiert

Ein halbes Jahr nach der VFGH Entscheidung gibt es keinerlei Anzeichen, dass die Regierung das ORF-Gesetz ändern will und eine Erhöhung der Untertitelungsquote festschreiben möchte. Es wird daher notwendig sein, nach der Wahl am 1. Oktober 2006 einen neuen Anlauf zu starten.

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