Neue Gesetze steigern die Lebensqualität in Österreichs Heimen

Professionelle Bewohnervertreter werden den Heimbewohnern zur Seite stehen

Seit einigen Jahren engagiert sich der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (VSP) für ein bundesweit einheitliches Heimvertrags- sowie Heimaufenthaltsgesetz. „Unsere Hartnäckigkeit, für diese wichtigen Regelungen hohe qualitative Standards einzufordern, hat sich gelohnt“, freut sich der Geschäftsführer des VSP, Dr. Peter Schlaffer. Diese Gesetze, an deren Entwicklung sich der VSP aktiv beteiligte, werden heute im Plenum des Nationalrats beschlossen.

Transparente Verhältnisse beim Heimvertrag

In Österreich leben derzeit etwa 70.000 Menschen in rund 800 Alten- und Pflegeheimen. Das Heimvertragsgesetz legt fest, dass ein/e BewohnerIn vor dem Einzug ins Heim über alle zu erwartenden Leistungen informiert wird. Diese werden in einem verbindlichen Vertrag, der überdies gebührenfrei ist, festgehalten. Dabei wird auch aufgeschlüsselt, wie viel für welche Leistungen bezahlt wird. „Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung in den Alten- sowie Pflegeheimen und trägt auch zu einer höheren Lebensqualität der BewohnerInnen bei“, ergänzt Schlaffer. Besonders begrüßt der VSP die gesetzliche Verankerung einer Vertrauensperson sowie die ausdrückliche Verpflichtung, Persönlichkeitsrechte zu garantieren.

Die Grauzone wird beseitigt

Gerade nach dem Pflegeskandal im Geriatriezentrum am Wienerwald wird das Thema der Freiheitsbeschränkungen in Alters-, Pflege- und Behindertenheimen wieder verstärkt diskutiert. Manche Menschen, die dort leben, sind gesundheitlich so stark beeinträchtigt, dass zu ihrem Schutz auf Freiheitsbeschränkungen zurückgegriffen werden muss. Diese dürfen aber immer nur als letzte Möglichkeit für genau definierte Zeiten und Bereiche gelten. „Freiheitsbeschränkungen geschahen bislang in einem rechtsfreien Raum und waren oft eine Konsequenz aus Personalmangel oder strukturellen Mängeln in den Heimen. Mit dem neuen Heimaufenthaltsgesetz wird diese Grauzone endlich beseitigt und eine wirksame sowie kompetente Vertretung der HeimbewohnerInnen sichergestellt“, lobt Schlaffer.

Die neuen unabhängigen und weisungsfreien BewohnervertreterInnen, die künftig für die Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen sorgen, werden von den Sachwaltervereinen ausgebildet. Dabei können die jahrelangen Erfahrungen und die hohe Kompetenz einfließen, die der VSP mit der Patientenanwaltschaft in psychiatrischen Abteilungen erworben hat. Dieses Know-how gilt ebenso für die kommende Arbeit vor Ort, die auch eine wichtige Unterstützung für die Angehörigen der Heimbewohner darstellt.

„Die lange Übergangsfrist bis Juli 2005 ermöglicht es, eine optimale Ausbildung sicherzustellen und die nötigen Strukturen aufzubauen, die den hohen Anforderungen im Heimbereich entsprechen. Das neue Gesetz liefert allerdings jetzt schon Orientierung und trägt zur Sensibilisierung für freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei. Ebenso fördert es – wie das Heimvertragsgesetz – die Qualitätssicherung der Betreuung und Pflege“, so Schlaffer.

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6 Kommentare

  • Nun , wenn Mann – Frau , diesen Artikel GLAUBEN schenkt – wird SO ETWAS – als BLAUÄUGIK betitelt!
    Denn wie zu erkennen IST , jetzt 2021,
    DIE NEUEN GESETZE HABEN DIE LEBENSQUALITÄT NICHT GESTEIGERT!!!!!!

    SALUTO
    Susanne Sommer
    (DGKP – 30 J. Pflegeerfahrung in der LANGZEIT PFLEGE)

  • Links zum Heimaufenthaltsgesetz:

    http://www.bmj.gv.at/gesetzes/detail.php?id=27
    (ich bin mir aber nicht sicher, ob das der letzte Entwurf ist)

    http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,636843&SUCHE=J&_dad=portal&_schema=PORTAL

  • Ich begrüße es sehr, dass mit dem Heimvertragsgesetz die Rechte von Heimbewohnern gestärkt werden. Damit wird hoffentlich tatsächlich ein großer Graubereich bei der Betreuung von alten und behinderten Menschen beseitigt und die Persönlichkeitsrechte gestärkt.

    Ich selber bin bereits 19 Jahre als Obmann der Interessenvertretung beh. Menschen in „DAS DORF“ Altenhof OÖ tätig und weis, dwshalb wie wichtig eine Selbstvertretung ist.
    Aber auch wie schwer es ist, Betroffene in Heimen zu finden, die diese Aufgabe machen können und wollen. Darum scheint mir eine Schulung der Betrofenen zur Befähigung von Vertretungsaufgaben besonders wichtig.
    Weiters ist für mich ein regelmäßiges Coaching von Interessensvertretungen unumgänglich.

  • Ich würde gerne wissen, ob das neue Behindertengesetz die für unsere behinderten Kinder optimalsten Therapien unterstützt und befürwortet. Nirgendwo im Gesetz finde ich etwas darüber. Wie wird es in Zukunft ablaufen, wenn man z.B. in die Ukraine oder die Petö-Therapie (Keil, Waldhausen) machen möchte?

  • Ich würde gerne wissen, ob ich den Gesetzestext des Heimaufenthaltsgesetzes und den Text vom neuen Entwurf irgendwo im Internet finden kann – weiß das wer?

  • ich finde dieses neue Gesetz großartig – frage mich aber – gilt dies auch z.B. für Menschen mit geistiger Behinderung? Würde gern näheres darüber erfahren. Maria Pfaffenbichler