Neue Unterstützung für pflegende Angehörige in Oberösterreich geplant

Eine aktuelle Regierungsvorlage der OÖ Landesregierung zum Oberösterreichischen Pflegegeldgesetz enthält eine Unterstützung für pflegende Angehörige von Landespflegegeldbeziehern.

Wappen Land Oberösterreich
Land Oberösterreich

Mit der Novelle BGBl. I Nr. 71/2003 wurde mit Wirkung vom 1.1.2004 im Bundespflegegeldgesetz (§ 21a BPGG) eine Förderungsmöglichkeit für pflegende Angehörige von Beziehern eines Bundespflegegeldes zumindest in Höhe der Stufe 4 aus Mitteln des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung geschaffen, wodurch ein Beitrag zur Finanzierung von privater oder professioneller Ersatzpflege für den Fall der Verhinderung des pflegenden nahen Angehörigen geleistet werden soll.

Nun beabsichtigt auch das Land Oberösterreich mit der aktuellen Regierungsvorlage im OÖ Landespflegegeldgesetz eine gleichartige Unterstützungsmöglichkeit für pflegende nahe Angehörige bei Vorliegen einer sozialen Härte zu schaffen, sofern die pflegebedürftige Person ein OÖ Landespflegegeld zumindest in Höhe der Stufe vier bezieht, die nahen Angehörigen die pflegebedürftige Person seit zumindest einem Jahr überwiegend pflegen und wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen – z. B. auch Pflegeschulungen – an der Erbringung der Pflege verhindert sind. Damit soll die Finanzierung von privater oder professioneller Ersatzpflege im Fall der Verhinderung des pflegenden nahen Angehörigen erleichtert werden.

Auf diese Zuwendungen für pflegende nahe Angehörige besteht kein Rechtsanspruch; sie sollen vielmehr im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung des Landes gewährt werden.

Nach der Regierungsvorlage sollen für diese Zuwendungen jährlich rund € 260.000,– bereitgestellt werden.

Die näheren Voraussetzungen, unter denen eine solche Zuwendung gewährt werden kann, sollen durch Richtlinien der Oberösterreichischen Landesregierung geregelt werden.

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