Finanzierung der Wiener Linien bis 2031 gesichert – Auch Barrierefreiheit wird Qualitätskriterium

Die Stadt Wien schließt gerade mit den Wiener Linien einen Vertrag über 15 Jahre im Gesamtwert von zumindest 7,4 Milliarden Euro ab. Dieser ist auch mit Verpflichtungen - u.a. Barrierefreiheit - verbunden.

Logo Wiener Linien - Die Stadt gehört Dir.
Wiener Linien

Der alte Vertrag endet im Jahr 2016 und daher fand im Finanzausschuss am 13. April eine Sitzung samt Beschluss zum neuen Vertrag statt. Der endgültige Beschluss im Wiener Landtag erfolgt in einigen Wochen.

Im Gegensatz zur bisherigen Praxis wird es in Zukunft auch ein Bonus-Malus-System geben. Sprich es werden auch Teile der Zahlungen an das Erreichen von gewissen Vorgaben geknüpft.

„Fester Bestandteil des neuen Finanzierungsvertrages sind neben einem definierten Angebot an Plätzen und Kilometern auch zahlreiche Qualitätskriterien, die seitens der Wiener Linien zu erfüllen sind“, sagte – laut ORF – ein Sprecher von Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ).

Details zum Bonus-Malus-System

Wovon hängt das Bonus-Malus-System konkret ab? Als Qualitätskriterien werden beispielsweise Sauberkeit, Kundenzufriedenheit, Sicherheit oder Barrierefreiheit genannt. Im Vertrag heißt es dazu: „Zur Sicherstellung des bestehenden Qualitätsniveaus der Personenverkehrsdienstleistungen der Wiener Linien wird ein qualitatives Anreizsystem geschaffen. … Die Messung der Verkehrsqualität beruht auf objektiv messbaren und subjektiv bewerteten Messgrößen.

Unter den 9 erwähnten Qualitätskriterien ist die Nr. 8 „Barrierefreiheit“ interessant. Auch wenn dieser Punkt relativ minimalistisch ausgeführt ist, stellt dies für Österreich eine Neuheit dar. Als Bezugsgröße wurde die Verfügbarkeit (Betriebszeit) von Aufzügen und Fahrtreppen gewählt. Bei Aufzügen wurde als Soll-Niveau (auf Basis von 2013) ein Wert von 98,1 % gewählt; bei Fahrtreppen immerhin noch von 96,7 %.

Auch das Qualitätskriterium Nr. 4 „Zuverlässigkeit“ stellt einen Aspekt von Relevanz dar. Hier wird beispielsweise die Ausfallqoute für Niederflurfahrstraßenbahnen herangezogen. Konkret beträgt das Soll-Niveau (auf Basis von 2013) 95 %.

Barrierefreiheit als Qualitätskriterium unbestritten

„Ich bin sehr froh über den neuen Finanzierungsvertrag der Wiener Linien, denn er garantiert ab 2017 die langfristige Finanzierung unseres öffentlichen Verkehrs“, hält Vizebürgermeisterin Mag.a Renate Brauner gegenüber BIZEPS-INFO fest.

Die Vizebürgermeisterin führt aus: „Dabei haben wir erstmals auch qualitative Kriterien wie Pünktlichkeit, Anschlusssicherheit oder Barrierefreiheit in den Vertrag aufgenommen, die jährlich überprüft werden und je nach verbesserter, gleichbleibender oder negativer Entwicklung mit positiven oder negativen finanziellen Anreizen verbunden sind.“

Was soll damit erreicht werden? „Damit haben wir, glaube ich, eine gute Grundlage geschaffen, dass die Wiener Linien in den kommenden Jahren auch den Weg zur Verbesserung von Zugänglichkeit und Barrierefreiheit Schritt für Schritt weitergehen“, so die Vizebürgermeisterin abschließend.

Erfreut zeigt sich auf BIZEPS-INFO Anfrage auch Landtagsabgeordneter DI Martin Margulies, Finanzsprecher der Grünen im Wiener Landtagsklub. Er streicht hervor: „Ich sehe es als Erfolg, dass Barrierefreiheit als Qualitätskriterium Eingang in den ÖPNV-Vertrag findet, wobei das Funktionieren von Rolltreppen und Aufzügen sowie die Verfügbarkeit von Niederflurfahrzeugen diesbezüglich nur ein erster Schritt sein kann.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich