NS-Arzt Gross will keinen Besuch vom Gericht

Der ehemalige NS-Arzt und Gerichtsgutachter Heinrich Gross, dessen Verfahren wegen neunfachen Mordes auf Eis liegt, geht nach wie vor mit Klagen gegen Medien vor.

Heinrich Gross
APA

Einer persönlichen Begegnung mit den Gerichten geht er jedoch aus dem Weg. Sein Anwalt entschuldigte ihn mit der Begründung „Vernehmungsunfähigkeit auf Grund seines hohen Alters und seiner Gebrechlichkeit“.

„Ich bräuchte ihn ja nur drei Minuten“, betonte Richterin Ilse Maria Vrabl-Sanda. Ihr liegt eine einzige Frage auf der Zunge: Ist die Initiative zur Klage von Gross persönlich oder primär von seinem Wahlverteidiger Nikolaus Lehner ausgegangen?

In einem Brief bittet Gross darum, nicht weiter behelligt zu werden. Sollte die Richterin ihn zu Hause aufsuchen wollen, könnte dies „meine Gesundheit weiter beeinträchtigen, sodaß ich in eine Befragung nicht einwilligen würde.“ Die Richterin zeigte sich davon wenig beeindruckt. Sie vertagte „zur neuerlichen Überprüfung der Vernehmungsfähigkeit.“

Einerseits wurde das Verfahren gegen Gross auf unbestimmte Zeit vertagt, weil er dem Verfahren nicht folgen könne. Andererseits werden munter jene geklagt, die das aussprechen, was mit ziemlicher Gewißheit stattgefunden hat: Gross hat behinderte Menschen umgebracht.

In der berüchtigten Kinder-Nervenklinik „Am Spiegelgrund“ wurden während der NS-Zeit Hunderte Kinder für grausame medizinische Experimente missbraucht und ermordet. Offiziell starben die meisten an Lungenentzündung.

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