"Bei den Anforderungen an die Barrierefreiheit werden Standards gelockert, um Kosten zu senken", berichten die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) über die Verschlechterungen.

„Für Wohnungen in Obergeschoßen soll die Verpflichtung zum ‚anpassbaren Wohnbau‘ nur noch gelten, wenn ein Aufzug errichtet wurde. Der Lifteinbau ist weiter nur bei Gebäuden mit mehr als drei Geschoßen verpflichtend. Bauträger dürfen künftig bei Rampen, Kellerräumen oder Bewegungsflächen von der ÖNORM abweichen“, so kurz und bündig beschreiben die Oberösterreichischen Nachrichten die nun in der Landesregierung beschlossenen Änderungen.
ÖVP und FPÖ haben – auf Druck der Bauwirtschaft – diese Verschlechterungen vorangetrieben und erwarten sich dadurch Einsparungen.