OCG lobt Beschluss des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes

Barrierefreiheit wichtiges Anliegen der Österreichischen Computer Gesellschaft

Finger auf einer Braille-Tastatur
Beate Hattinger

Die Österreichische Computer Gesellschaft (OCG) begrüßt den Beschluss des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) durch das Parlament. „Dies ist ein außerordentlich wichtiger Schritt für Inklusion im Netz und in der Gesellschaft“, betont OCG Präsident Wilfried Seyruck.

Dass ausgerechnet Schulen und Kindergärten vom Gesetz ausgenommen sind, sei zwar angesichts von kleineren Schulen mit improvisierten Webauftritten verständlich, „Es wäre jedoch wichtig, dass die Bildungseinrichtungen eigeninitiativ digitale Barrierefreiheit anstreben“, so Seyruck.

Die OCG hat bereits 1989 mit der ICCHP eine der ersten und heute wichtigsten wissenschaftlichen Konferenzen im Bereich IKT für Menschen mit Behinderungen, Barrierefreiheit und Assistierende Technologien ins Leben gerufen.

Vizepräsident der OCG und Vorstand der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs Klaus Höckner betont, dass verbesserte Zugänglichkeit für alle Vorteile bringt: „Durch das WZG gibt es erstmals eine einheitliche Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webauftritten der öffentlichen Hand im gesamten Rechtsraum der EU. Dadurch wird ein wesentlicher Schritt zur Zugänglichkeit von Informationen für die 15 % der Bevölkerung geleistet, für die die Umsetzung zwingend notwendig ist. Für die restlichen 85 % erhöht sich die Bedienbarkeit und damit der Komfort.“

„Die OCG arbeitet schon lange zu diesem Thema: 2004 haben wir den Arbeitskreis Barrierefreiheit und IKT gegründet, seit 2016 besteht die Idee für ein Zertifikat, um barrierefreie Websites auszeichnen zu können und seit 2018 haben wir mit dem Web Accessibility Certificate Austria (WACA) ein unabhängiges Qualitätssiegel geschaffen“, erklärt Ronald Bieber, Generalsekretär der OCG.

Werner Rosenberger, Projektleiter von WACA zeigt sich sichtlich erfreut: „Mit dem neuen Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes wird nun endlich die EU-Richtlinie erfüllt. Wir von der Initiative WACA befürworten dieses neue Gesetz, da hier klar definiert ist, dass Websites nach internationalen Richtlinien der Barrierefreiheit erstellt sein müssen und somit keine Menschen von Informationen und Dienstleistungen im Internet ausschließen. Sehr positiv zu bewerten ist auch, dass Mängel bei der Einhaltung dieser Anforderungen gemeldet und ihre Beseitigung durchgesetzt werden kann. Das Web Accessibility Certificate Austria ist ein sinnvolles Werkzeug, weil damit die WCAG-Konformität festgestellt werden kann“.

Klaus Miesenberger, Professor an der Johannes Kepler Universität Linz und Leiter des OCG Arbeitskreises Barrierefreiheit durch IKT stellt fest: „Die umfassende gesetzliche Verankerung für den öffentlichen Sektor in Folge der EU-Direktive wandelt Barrierefreiheit im Web endgültig von einem Almosen oder Goodwill zu einer politisch anerkannten und sozial-wirtschaftlichen Notwendigkeit. Diese ist effizient und nachhaltig umzusetzen. Das WACA Qualitätszertifikat ist dafür ein wichtiger Baustein und ein hilfreiches Werkzeug.“

Höckner, der auch Mitglied der High Level Experts Group on AI in der Kommission der EU ist, ergänzt: „Im Zusammenhang mit dem European Accessibility Act (EAA) und der Richtlinie für die barrierefreie Beschaffung im öffentlichen Dienst (EN 301549) sehen wir mit diesem Gesetz Schritte in die richtige Richtung von mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Miteinander.“

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3 Kommentare

  • Ich sehe die Ausnahme für Schulen und Kindergärten kritisch, es gibt ohnehin schon zu viele Ausnahmen gegen Behinderte im Bildungsbereich. Wie Herr Putz bin ich der Meinung, dass man sie unterstützen hätte können statt diesen elementaren Bereich auszunehmen.

  • Eine Lösung hätte z. B. sein können, genau für diese eher kleinen EInrichtungen Standardlösungen, die barrierefrei sind, zur Verfügung zu stellen – von der OCG z. B.

  • Dass es für Hrn. Seyruck verständlich ist, dass Schulen und Kindergärten ausgenommen sind, lässt am Inklusionsverständnis Zweifel aufkommen: Kindergärten betreffen z. B. behinderte Eltern, Schulen ebenfalls. WARUM ist das unter diesem Gesichtspunkt verständllich? Ist hier u. U. a. diese Gruppe nicht gedacht worden?