Nach einem Umbau war der niederösterreichische Bahnhof für mobilitätsbehinderte Menschen plötzlich nicht mehr zugänglich. Die ÖBB argumentierten, dass laut Etappenplan dieser Bahnhof kein vorrangiges Ziel sei. Die Volksanwaltschaft intervenierte.
„Die ÖBB veranlasste im Sommer 2012 den Umbau des Bahnhofes in Angern an der March in Niederösterreich. Zur Überraschung der Fahrgäste erfolgte der Umbau allerdings nicht barrierefrei. Vor dem Umbau war der Bahnhof barrierefrei, wies aber Sicherheitsrisiken auf. Denn die Fahrgäste mussten unter Aufsicht eines Fahrdienstleiters die Gleise überqueren“, schrieb die Volksanwaltschaft im Mai 2013 und griff in der Sendung Bürgeranwalt das Thema mehrfach auf.
So geschehen auch am 5. Juli 2014. Man konnte berichten, dass der Bahnhof nun endlich barrierefrei wurde. „Eine Kooperation zwischen der Gemeinde und der ÖBB machte die Finanzierung der Lifte möglich“, erfuhr man.
ÖBB: Wir haben gelernt
„Wir haben aus diesem konkreten Fall gelernt. Uns ist klar geworden, dass, wenn wir einen Bahnhof umbauen, wir nicht Barrieren schaffen wollen, sondern wir wollen in Österreich Barrieren abbauen“, hält Mag. Franz Hammerschmid (ÖBB Infrastruktur) in der Sendung Bürgeranwalt am 5. Juli 2014 fest und kündigt an: „Es wird keine Liftschächte ohne Lift geben.“
Weiters sagt er zu: „Es wird in Zukunft keinen Bahnhof mehr geben, der Barrieren aufweist im Vergleich zu vorher. Das heißt, wir wollen das nicht mehr machen, wie das hier passiert ist.“
„Österreichweit hat die ÖBB ein Programm, wie sie Bahnhöfe barrierefrei gestalten. Ich verstehe auch gut, dass man sich natürlich hier an Frequenzen orientiert und schaut: Wo sind Bahnhöfe, die besonders intensiv benutzt werden von der Bevölkerung“, zeigt Volksanwalt Dr. Günther Kräuter Verständnis und meint abschließend: „Aber insgesamt muss das Ziel sein, dass alle Bahnhöfe für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.“