ÖBB: Verbesserungen für behinderte Reisende geplant

Unter diesem Titel fand ein Präsentation der ÖBB am 5. Dezember 2001 in Wien vor InteressensvertreterInnen und PolitikerInnen statt.

ÖBB Züge mit Stufen
BIZEPS

Es wurde ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das eine Reihe von Verbesserungen für behinderte Menschen bringen könnte.

Die Ausgangslage hat sich nicht verändert. Das derzeitige Service der ÖBB kann defacto kaum als ein solches bezeichnet werden, weil z. B. zwischen Wien und Graz für RollstuhlfahrerInnen nur ein benützbarer Waggon pro Tag verkehrt.

Geändert hat sich in den letzten Monaten die Geschäftsführung der ÖBB und vielleicht auch deren Einstellung gegenüber behinderten Menschen. Die Veranstaltung gab Grund zur Hoffnung.

Diskriminierung hintanhalten
Unter „Grundsätzliches“ wurde im Eingangsreferat erklärt, daß die ÖBB die Antidiskriminierungsklausel in der Verfassung ernst nehmen will und „Diskriminierungen behinderter Menschen hintanhalten“ möchte.

Konkret ist geplant, im Nahverkehr die neuen Niederflurtriebwagen der Reihe „Talent“ mit einer ausklappbaren Rampe zugänglich zu machen und mit taktilen, optischen und akustischen Anzeigen auszustatten.

Im Fernverkehr sollen 10 bestehende Reisezugwagen barrierefrei umgebaut werden und 18 neue Steuerwagen angeschafft werden, die ebenfalls barrierefrei geplant sind. Ebenfalls für den Fernverkehr sollen Triebwagen mit Neigetechnik gekauft werden, die eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe enthalten können.

Über 200 Niederflurbusse mit Rampen sollen bis Ende 2004 angeschafft werden. Weiters wurde noch von den neuen Fahrkartenautomaten und den behindertengerechten WC-Anlagen mit Euro-Schlüssel berichtet. Auch das neueste Projekt, die taktilen Leitsysteme auf Bahnsteigen, wurde erwähnt. In Summe ein sicherlich engagiertes Ausbauprogramm, das spät, aber nicht zu spät kommt.

Detailarbeit noch notwendig
Viele der Vorhaben haben einen guten Ansatz, doch wurden sie ohne die Mitarbeit behinderter Menschen entwickelt. Es ist daher notwendig, die wesentlichen Details nun in einer Arbeitsgruppe auszuformulieren und z. B. die Innenausstattung des „Talent“ zu planen.

Wir haben daher Mitte Dezember 2001 die zuständige Bundesministerin Dr. Monika Forstinger (FPÖ) ersucht, eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Beamten des Verkehrsministeriums, MitarbeiterInnen der ÖBB und ExpertInnen aus dem Behindertenbereich einzuberufen.

Gemeinwirtschaftliche Leistungen
Die ÖBB sieht diese geplanten Maßnahmen als gemeinwirtschaftliche Leistungen und „hierfür ist eine konkrete Bestellung erforderlich“. Für die ÖBB ist auch klar, daß der Besteller (z. B. die Republik) die Finanzierung der Leistung übernehmen muß.

Unbegründet ist die Hoffnung der ÖBB auf Finanzierung dieser Leistungen nicht, schreibt doch die Bundesministerin Forstinger in einer Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2001: „Gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV-G) besteht die Möglichkeit, für ab 1.1.2000 zusätzlich erbrachte Verkehrsdienste Fördermittel des Bundes für die bestellenden Gebietskörperschaften zu gewähren (nur für Betriebskosten). Voraussetzung für derartige Bundesmittel ist der Nachweis der im zitierten Gesetz enthaltenen Qualitätskriterien, z.B. auch die behindertengerechte Ausgestaltung des Verkehrsdienstes.“

Die Chancen für Verbesserungen stehen also derzeit nicht schlecht.

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