Barrierefreies Internet hat in Österreich in den letzten Jahren deutlich an Stellenwert gewonnen. Dies findet seinen Niederschlag in Gesetzesvorschriften, aber auch in der steigenden Qualität der Angebote.

Beim heurigen BIENE-Wettbewerb zur Prämierung der besten barrierefreien Internetangebote im deutschsprachigen Raum gab es eine noch nie dagewesene Beteiligung, gaben die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen – die Organisatoren des Wettbewerbes – bekannt.
Von insgesamt 340 Bewerbern haben sich 134 für die Feintestphase des Wettbewerbs qualifiziert, und nur 34 haben es ins Finale geschafft. Besonders erfreulich aus österreichischer Sicht: Darunter befinden sich fünf aus Österreich.
Es haben heuer nur 10 % der Bewerber den Sprung ins Finale geschafft. Da heißt, jeder der 34 verbliebenen Finalisten kann stolz auf sich sein. Ob es für den Gewinn einer der begehrten BIENEN reicht, wird am 30. Jänner 2009 in Berlin bei der Preisverleihung im Jüdischen Museum bekannt gegeben. Am Tag davor tagt die BIENE-Jury mit Expertinnen und Experten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, diskutiert ausführlich die vorliegenden Ergebnisse und wählt dann aus den Finalisten jene aus, die schlussendlich eine BIENE bekommen.
Im Finale der BIENE 2008 stehen für Österreich:
Die fünf Finalisten aus Österreich – und damit mögliche BIENE-Gewinner – sind:
- Kategorie „Komplexe Informations- und Kommunikationsangebote“: Hauptbahnhof Wien und Stadt Linz
- Kategorie „Komplexe Recherche- und Serviceangebote“: Biogas Netzeinspeisung:
- Kategorie „Komplexe Gemeinschafts- und Interaktionsangebote“: Darmkrebs.at und Wiener Web-Flohmarkt
Nun heißt es Daumen halten, und vielleicht schafft es eines der österreichischen Angebote wirklich in den Kreis der Besten. Bisher gelang dies nur help.gv.at im Jahr 2006, dem jüdischen Museum in Eisenstadt im Jahr 2005, sowie BIZEPS-INFO im Jahr 2003.
Gesetzliche Vorschriften
Barrierefreie Internetangebote sind in Österreich einerseits im e-Government Gesetz und andererseits im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz vorgeschrieben. Damit sind sowohl die öffentliche Verwaltung als auch Unternehmen umfasst.