Der Österreich-Konvent soll eine neue Verfassung entwerfen. Heute legt der Vorsitzende Dr. Franz Fiedler seinen Entwurf einer Zusammenfassung vor. Doch viele sprechen schon von einem gescheiterten Österreich-Konvent.

Der Österreich-Konvent tagte die letzten 19 Monate und sollte eine Staats- und Verfassungsreform erarbeiten.
Doch schon bei der Auswahl der Mitglieder wurde Kritik laut. Es wurden sehr viele Politikerinnen und Politiker und kaum Mitglieder von Organisationen aufgenommen. Am 15. Dezember wurde – man müsste fast sagen alibihalber – ein Termin mit Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenorganisationen abgehalten. Die Forderungen (Gleichstellung soll Bundeskompetenz werden) fanden aber nur Eingang in das Protokoll; mehr war wahrscheinlich auch nicht beabsichtigt.
Manches Mal streiften die Verhandlung zwar Themen, die auch behinderte Menschen betreffen, doch dies war eher die Ausnahme. Ein Beispiel ist die Diskussion um die Briefwahl.
Von Anfang an war Streit vorprogrammiert, weil der Bund und die Länder um Kompetenzenverschiebungen rangen. Doch jeder fühlte sich benachteiligt.
Auch inhaltlich gab es große Differenz der am Konvent beteiligten Politikerinnen und Politiker. Es entstand eine wilde Streiterei um die sozialen Grundrechte, die auch durchsetzbar sein sollten. Was davon noch übrig bleibt, wird in der Fiedler-Zusammenfassung nachlesbar sein.
Aufhorchen musste man, wenn eine Kompetenzverschiebung im Baubereich angekündigt wurde. Ein einheitliches Baurecht für ganz Österreich sei sinnvoll und wirtschaftlich, hieß es. Behindertenorganisationen forderten ein einheitliches Baurecht vor allem deswegen, weil in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen in Bezug auf barrierefreies Bauen gelten.
Es deutet viel darauf hin, dass der Österreich-Konvent gescheitert ist und nur ein paar magere Ergebnisse als Ergebnis einer Vielzahl von Sitzungen herauskommt. Doch es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im letzten Moment, in nächtelangen Verhandlungen, doch noch ein großer Kompromiss ergibt. Von „Alles bleibt wie es ist“ bis „Alles wird anders“ könnte das Ergebnis reichen. Was das für behinderte Menschen und deren Angehörigen bedeutet kann noch gar nicht seriös abgeschätzt werden.
Plagosus,
05.06.2009, 12:26
@G.Lichtenauer: das bald 200 Jahre alte ABGB konnte in seiner Grundfassung einen besseren Grundrechtschutz zB im Familienrecht garantieren als das inzwischen wohl schon 50mal hochgekochte (Novelle) und schock-erstarrte (Anlassgesetzgebung) ABGB. Die Legisten dem BMF (Stormann, Reischauer, Stabentheiner…) haben sich wie die Affen auf die in lichte Höhen verschachtelter Grundrechtsbögen geturnt und können nur noch mit dem Befreiungsschrei „Redaktionsversehen“ wieder jemals vom Baum runter — und den Schrei laasen wiederum die Rechtsdogmatiker (Schauer, Kletecka, Kopetzki…) im Ansatz ersticken…und der Rest ist: „Österleich“….
Gerhard Lichtenauer,
31.05.2009, 10:02
Die überfällige Staats- und Verfassungsreform – eigentlich eine Behebung des Nachkriegs-Provisoriums aus den Trümmern der Monarchie nach dem Ersten Weltkrieg – ist seit Jahren durch realpolitische Zwangsjacken gegen eine nötige, tiefgreifende Verwaltungsreform blockiert. Jahrelanges Ringen des Österreich-Konvents um Lösungen steckt in den Feuchtgebieten österreichischer Niederungen fest. Hoffentlich wird der Leidensdruck „Der Krise“ als Chance genutzt, kostspieligen Ballast abzuwerfen. Wann sonst, wenn nicht jetzt?
erwin riess,
13.01.2005, 00:03
Für diese Info dank ich schön. Es kann also gut gehen oder schlecht. Was für ein Einblick!