Opferfürsorgegesetz

Bereits 1947 wurde ein Opferfürsorgegesetz (OFG) geschaffen, das für Opfer des Nationalsozialismus eine gewisse politisch-moralische Anerkennung in Form von finanziellen Abgeltungen vorsieht.

Mehr als fünfzigmal ist dieses Gesetz seither novelliert und der Kreis der offiziell anerkannten NS-Opfer immer mehr erweitert worden. Erst 1995 (!) wurden behinderte Menschen als NS-Opfer anerkannt; wir berichteten damals ausführlich. Bis heute wird immer noch nicht allen Gruppen von NS-Verfolgten ein Rechtsanspruch auf Entschädigung nach dem OFG zugestanden, darunter den Schwulen und den sogenannten „Asozialen“, die den rosa bzw. den schwarzen Winkel tragen mußten, wobei lesbische Frauen in letztere „Kategorie“ fielen.

„Wer Homosexuelle für ihre KZ-Haft nicht entschädigen will, der heißt das KZ-System letztlich für diese Gruppe gut“, erklärt dazu Mag. Kurt Krickler, Generalsekretär der HOSI Wien. Auch bei einer Novellierung des OFG am 6. Juni 2001 haben ÖVP und FPÖ wieder gegen die offizielle Anerkennung dieser Personengruppen als Opfer gestimmt.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich