Scharfe Kritik an den Gesetzesvorlagen der Regierung, mit denen die Antidiskriminierungs- und Antirassismusrichtlinie der EU umgesetzt werden sollen, übten am 22. April 2004 Vertreter der Opposition und einiger NGOs.
„Die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes, das zur Gleichstellung zwischen den Geschlechtern geschaffen worden sei, könne gegen Antidiskriminierung in ihren vielen Ausprägungen nicht wirklich greifen“, kritisierte der SPÖ-Abgeordnete Posch.
„Beim Schutz vor Diskriminierung werde erst recht wieder diskriminiert“, stellte Mag. Kurt Krickler von der Homosexuellen Initiative Wien fest. Es gebe keinen hinreichenden Schutz vor Benachteiligungen auf Grund der sexuellen Orientierung, der Religion oder des Alters. Einen einheitlichen, umfassenden und für alle benachteiligte Gruppen gleichen Schutz vor Diskriminierung könne eben nur ein Antidiskriminierungsgesetz bringen, sagte Krickler.
Die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Mag. Terezija Stoisits, kritisierte, dass die Regierung Österreichs mit dem Gesetzesvorschlag nur minimalistisch gegen Diskriminierung vorgehen wolle. Österreich schneide innerhalb der EU im Umgang mit Diskriminierungen sehr schlecht ab. Sie fordert deutlich höhere Straffen bei Diskriminierung und die bessere Einbindung der NGOs.
Österreich sei schon seit geraumer Zeit bei der Umsetzung der zwei EU-Richtlinien zu Antidiskriminierung und zu Antirassismus säumig, so SPÖ-Frauensprecherin Mag. Barbara Prammer.
Die Oppositionsparteien SPÖ und GRÜNE sowie die NGOs fordern ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz.