Optimale Betreuung bis zum Tod

Experte: "Kein 'Recht' auf den Tod, aber Recht auf optimale Behandlung".

Sterbehilfe
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Die Frage nach „Hilfe zum Selbstmord“ oder gar „Euthanasie“ wird von Patienten im Endstadium eines nicht heilbaren Leidens immer öfter gestellt. Es gibt kein „Recht“ auf den Tod, aber ein Recht auf optimale Behandlung samt Linderung von Schmerzen und sonstigen Symptomen, und eine bestmögliche Therapie hilft den Patienten bis zu einem erträglichen Lebensende, berichtet ORF-ON. Das war am 26. August das Fazit einer Expertendiskussion zu diesem Thema beim Schmerz-Weltkongress in Wien.

Immer mehr Menschen sind offensichtlich in den westlichen Industriestaaten der Meinung, dass man bestimmte Formen der Euthanasie bzw. des Selbstmords mit Hilfe des Arztes legalisieren sollte – sogar in Deutschland mit seiner NS-Vergangenheit, in der rund 100.000 kranke bzw. behinderte Menschen ermordet wurden. Dr. Raymond Voltz, Neurologe am Klinikum Großhadern in München: „In Umfragen stimmten dem in den achtziger Jahren rund 50 Prozent der Menschen zu, 1994 waren es schon mehr als 80 Prozent.“

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