Parlament

Parteien einigen sich auf Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache

Die vier Parlamentsparteien haben sich auf die gesetzliche Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) geeinigt.

„Endlich wird auch in Österreich die Österreichische Gebärdensprache in der Verfassung als eigenständige Sprache anerkannt“, zeigte sich die SPÖ Behindertesprecherin Christine Lapp erfreut.

Geändert wird dafür das Bundesverfassungsgesetz im Artikel 8. Es wird dort heißen: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nährere bestimmen die Gesetze.“

Ähnlich wie Lapp äußert sich der ÖVP Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg: „Damit wird der langjährigen und legitimen Forderung gehörloser Menschen nach Anerkennung ihrer Sprache entsprochen“.

Die Präsidentin des ÖGLB, Mag. Helene Jarmer hält in einem APA Gespräch die Anerkennung für einen „wichtigen Schritt, um den wir 15 Jahre lang gekämpft haben“. Es handle sich aber vorrangig um eine „symbolische Anerkennung“. „Die Hoffnung wäre gewesen, etwas handfesteres zu erhalten. Mit konkreten Rechten, die für den Alltag relevant sind.“

In einem Entschließungsantrag wird festgehalten: „Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob der Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen durch gesetzliche Regelungen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Bildung und Medien, hinreichend Rechnung getragen ist und nötigenfalls dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage vorzuschlagen. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, auch in Hinkunft bei hiefür in Betracht kommenden Regierungsvorlagen auf die Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen Bedacht zu nehmen.“

„Wir verlangen ein Konzept der notwendigen Gesetzesanpassungen bis 31. 12. 2005. Da die österreichische Rechtsordnung bereits 1999 durch eine Arbeitsgruppe durchforstet wurde, müsse nur mehr überprüft werden, was sich seither verändert hat. Daher sollte dies relativ leicht möglich sein“, so die Behindertensprecherin der GRÜNEN, Theresia Haidlmayr.

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