Persönliche Assistenz muss ebenso im Pflegefonds integriert sein

Huainigg: Schelling sichert Pflege und Hospizausbau bis 2021

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

Sehr erfreut zeigt sich Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg über die Installierung eines Sondertopfes des Pflegefonds zum Ausbau von Hospiz und Palliativmedizin, der jährlich mit 18 Millionen Euro aufgefüllt wird.

Die Drittelfinanzierung durch Gebietskrankenkassen, Länder und Bund umfasst somit insgesamt 90 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre. „Damit wurde eine sehr zentrale Forderung der parlamentarischen Enquetekommission zur Würde am Ende des Lebens erfüllt.“

Anlässlich der aktuell laufenden Budgetdebatte im Nationalrat erklärt Huainigg: „Über den Pflegefonds leistet der Bund einen Zweckzuschuss an die Länder und Gemeinden für den Bereich der Langzeitpflege, dieser wird wie bereits 2016 mit 350 Millionen Euro dotiert. Deutlich erhöht werden die veranschlagten Mittel zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung. Zudem sieht der neue Finanzausgleich eine jährliche Valorisierung von 4,6 Prozent vor“.

So wie die 24-Stunden-Betreuung eine lebensnotwendige Unterstützung für ältere oder pflegebedürftige Menschen ist, so ist es die Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung.

Diese beiden Unterstützungsformen sind nicht gleichzusetzen, dennoch macht eine finanzielle Bündelung im Pflegefonds Sinn. Ein wichtiger Schritt ist dabei im Finanzausgleich gelungen, wo für den Pflegefonds die sogenannte „mehrstündige Alltagsbegleitung“ als Leistungskriterium eingeführt wird.

„Persönliche Assistenz entspricht einer mehrstündigen Alltagsbegleitung und ist daher nunmehr durch den Pflegefonds zu finanzieren. Dadurch werden die Länder angeregt, Angebote zur Persönlichen Assistenz auszubauen oder weiterzuentwickeln“, so Huainigg, der in dem Zusammenhang das diese Woche präsentierte Salzburger Pilotprojekt zur Persönlichen Assistenz begrüßt. In Salzburg gab es bislang keinerlei derartiges Angebot.

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