Praxis der Antidiskriminierungsarbeit

Am 9. Juni 2008 lud Doris Bures, Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst, zum zweiten NGO-Dialog ins Frauenministerium um die Praxis der Antidiskriminierungsarbeit zu besprechen.

Doris Bures
Rigaud@Shotview

Sie freue sich auf den Dialog mit den NGOs, eröffnet Frauenministerin Bures die Dialogveranstaltung und hält fest, wie wichtig die Gleichbehandlungspolitik ihr persönlich sei. Sozialpartner, NGO-Vertreterinnen und Vertreter sowie Beamtinnen und Beamte von unterschiedlichen Ministerien berichten aus ihrem Alltag mit dem Gleichbehandlungsgesetz und schlagen Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen und faktischen Situation von Diskriminierungsopfern vor.

Verfahrensdauer

Mehrfach wird die überlange Verfahrensdauer von teilweise bis zu über einem Jahr bei der Gleichbehandlungskommission (GBK) angesprochen. Dieser Umstand hat im Vorjahr zu einer Beschwerde bei der Volksanwaltschaft geführt und Ministerin Bures verweist auf die jüngst im Nationalrat beschlossene Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, wo zumindest die Absicht von schnelleren Verfahren zu erkennen ist.

Expertinnen und Experten bei GBK-Verfahren

Wie schon beim ersten NGO-Dialog am 8. Mai 2006 weisen die NGOs auf die ihrer Meinung nach ungenügende Einbindung ihrer Expertinnen und Experten in die GBK-Verfahren und ein diesbezügliches Gutachten hin.

Weiters wird auf das Fehlen einer Verbandsklagemöglichkeit hingewiesen und eine Ausweitung des Verbots diskriminierender Ausschreibungen eingefordert.

Regionalisierung

Einigkeit besteht unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass eine Regionalisierung der Verfahren dringend notwendig ist und Ministerin Bures kündigt an, sich dafür einzusetzen.

Ihr liege an einer Institutionalisierung des NGO-Dialoges sehr viel und sie kündigt an, dass gegen Jahresende der nächste NGO-Dialog stattfinden wird.

Vergleiche und Zufriedenheit

Die Erfahrung mit Schlichtungen aus dem Behindertengleichstellungspaket sollten mit jenen aus dem Gleichbehandlungsgesetz vergleichen werden, lautet ein Vorschlag, der Zustimmung fand. Auch könnte eine Zufriedensheitsumfrage bei Personen, die ein GBK-Verfahren durchgeführt haben, überlegt werden.

Bures zeigt sich mit dem Dialog zufrieden, berichtet von verbalen Entgleisungen anlässlich des jüngsten Novellenbeschlusses des Gleichbehandlungsgesetzes im Parlament und meint: „Es bleibt noch viel zu tun für uns.“

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