Räumen wir Barrieren weg!

Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz

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Menschen mit Behinderung sollen in der Arbeitswelt die gleichen Chancen und Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung – dafür treten Arbeiterkammer, ÖGB und Gewerkschaften ein. Doch wie ist die Situation von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung? Und wie sieht es mit ihrem Anspruch auf volle Teilhabe in der Arbeitswelt aus? Die neue Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit widmet sich diesen Fragen.

In Österreich weisen rund 1,3 Millionen Menschen eine Behinderung auf. Dabei handelt es sich gleichermaßen um Frauen und Männer, die entweder von Geburt an behindert sind oder im Laufe ihres Lebens durch chronische Erkrankungen oder Unfälle eine Behinderung erworben haben.

Trotz gesetzlicher Regelungen, wie z. B. dem Behinderteneinstellungsgesetz, werden Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt noch immer vielfach diskriminiert. Sie sind Vorurteilen ausgesetzt, haben Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt und kämpfen mit nicht barrierefrei gestalteten Arbeitsplätzen.

Inklusion und Teilhabe in der Arbeitswelt

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Bezogen auf den Arbeitnehmer:innenschutz bedeutet dies, dass Arbeitgeber:innen für sichere und gesunde Arbeitsplätze sorgen müssen – für alle Beschäftigten. Bei der Arbeitsplatzevaluierung ist auf die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen (mit Behinderung) Rücksicht zu nehmen.

In der Folge sind Arbeitsstätten und Arbeitsplätze daher barrierefrei und behindertengerecht zu gestalten. Durch Maßnahmen in den Bereichen Ergonomie, Arbeitsgestaltung sowie durch Arbeitsassistenz und geeignete Hilfsmittel können so sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden.

Behindertenvertrauensperson, Betriebsrat und Chancen Nutzen Büro bieten Unterstützung

Behindertenvertrauenspersonen vertreten die Interessen von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung im Betrieb und setzen sich für ihre Rechte ein. Dabei arbeiten sie eng mit dem Betriebsrat zusammen. Darüber hinaus unterstützt das Chancen Nutzen Büro des ÖGB, dessen Hauptaufgabe die Beratung und Sensibilisierung zum Thema Menschen mit Behinderung bzw. chronischen und psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz ist.

Im Gespräch mit Gesunde Arbeit betont Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros: „Ich möchte einfach als Mensch mit all meinen Stärken und Schwächen wahrgenommen werden und nicht als Mensch mit Behinderung. Erst dann ist Inklusion für mich erreicht.“

Mehr zum Thema „Räumen wir Barrieren weg – Inklusion und Teilhabe am Arbeitsplatz“ erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit, dem Fachmagazin von ÖGB und Bundesarbeitskammer zu Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit.

Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 1/2023: „Räumen wir Barrieren weg – Inklusion und Teilhabe am Arbeitsplatz“:

  • Interview mit Patrick Berger, Leiter Chancen Nutzen Büro: „Der Arbeitsmarkt wird langfristig nicht ohne Menschen mit Behinderung auskommen“
  • Räumen wir Barrieren weg
  • Menschen mit Behinderung: Einstellungssache?
  • Die BehindertenVERTRAUENsperson
  • Arbeitsplätze evaluieren und behindertengerecht gestalten
  • Wirkt sich Digitalisierung positiv auf die Inklusion aus?
  • Brandschutz – ein häufig unterschätztes, aber wichtiges Thema
  • Reportage: Gelebte Inklusion in der REWE Group
  • Psychosoziale Probleme am Arbeitsplatz: Schluss mit dem Weglächeln!
  • Berufliche und soziale Rehabilitation in der AUVA

Das Magazin Gesunde Arbeit erscheint viermal jährlich. Es kann unter www.gesundearbeit.at/magazin kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden.

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2 Kommentare

  • Vielen Dank für diese hilfreichen Berichte und Hinweise!
    In der oben angeführten Fachzeitschrift „Gesunde Arbeit“ ist ein Link zur Kontakliste der Behindertenorganisationen Österreichs angeführt – diese ist mit „Stand Februar 2021“, ist das noch aktuell?
    Beste Grüße aus der AUVA

    • Es freut uns, dass die Berichte anklang finden!

      Ich weiß nicht wer diese Liste zusammengestellt hat, vermutlich der ÖGB oder die Arbeiterkammer. Beim schnellen durchlesen würde ich sagen die Liste ist nach wie vor aktuell.