Recht auf Bücher für blinde und sehbehinderte Menschen umsetzen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die deutsche Bundesregierung anlässlich des Welttags des Buches am 23. April auf, den "Vertrag von Marrakesch" endlich umzusetzen.

Finger ertasten Brailleschrift
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Dieses völkerrechtliche Übereinkommen aus dem Jahr 2013 sichert Menschen mit Lese- und Sehbehinderungen den Zugang zu Büchern und kulturellen Werken in barrierefreien Formaten wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbuch. Obwohl die deutsche Bundesregierung den Vertrag unterstützt, hat sie ihn noch nicht ratifiziert. Grund dafür ist ein Streit mit der EU-Kommission über die Frage, wer für die Umsetzung des Vertrags zuständig ist.

„Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass der Streit mit der Europäischen Kommission zügig beigelegt wird“, fordert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Schon vor Beilegung des Streits solle die Bundesregierung barrierefreie Formate fördern und das deutsche Urheberrecht so anpassen, dass blinden, seh- und lesebehinderten Menschen mehr Bücher zur Verfügung stünden.

„Es ist aus menschenrechtlicher Perspektive nicht hinnehmbar, dass der Zugang zu Büchern an diesen rechtlichen und praktischen Hürden scheitert“, so Aichele weiter. Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben in Deutschland Zugang zu maximal fünf Prozent aller hierzulande verlegten Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft. Grund dafür sind Regelungen im deutschen Urheberrecht und die geringen Gewinnaussichten für die Verlage bei der Produktion für kleinste Abnehmerkreise.

Der Vertrag von Marrakesch sieht gesetzliche Regelungen vor, die es möglich machen, Werke ohne Zustimmung der Rechtsinhaber in wahrnehmbare Formate zu überführen. Darüber hinaus enthält er ein Regelwerk für den Austausch von barrierefreien Werken über Ländergrenzen hinweg. Er wurde im Rahmen der Weltorganisation für intellektuelles Eigentum (WIPO) erarbeitet und am 27. Juni 2013 verabschiedet.

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