In einer Pressekonferenz präsentierte Verkehrsminister Norbert Hofer den Pilotversuch „Rechtsabbiegen bei Rot“ als Maßnahme zur erhöhten Verkehrsflüssigkeit und Minimierung der Abgasbelastung.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich sieht in dem Projekt allerdings vorrangig eines: ein erhöhtes Gefahrenpotential für Fußgänger und ein potentielles Unfallrisiko.
Pilotprojekt ab 1. Jänner 2019
Drei Ampeln in Linz sind von dem Vorhaben betroffen, das Auto-, Motorrad-, Moped- und Radfahrer auch bei rotem Licht das Rechtsabbiegen erlaubt – auf eine Ausweitung des Projekts wird spekuliert. Die Technische Universität Wien wurde als wissenschaftliche Begleitung mit der Erstellung eines Kriterienkatalogs beauftragt.
Fehlende Zusammenarbeit im Vorfeld
Auch wenn der Kriterienkatalog Ausschlusskriterien beinhaltet und sich Nummer 10 (nicht zuletzt auf Einwirken des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) hin) auf ein Verbot bei Nutzung der Kreuzung durch blinde und sehbehinderte Personen bezieht, (Zitat: „Wenn Kreuzungen oder Einmündungen häufig von Blinden oder Sehbehinderten überquert werden und nicht mit akustischen oder anderen geeigneten Zusatzeinrichtungen ausgestattet sind“) bleibt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu bezweifeln.
Jede Kreuzung mit einem Übergang für Fußgänger könnte von einem blinden oder sehbehinderten Menschen gequert werden. Nur Kreuzungen auszuschließen, die frequentiert von blinden und sehbehinderten Personen genutzt werden, ist leider zu wenig!
Der BSVÖ bemühte sich seit Bekanntgabe des Projektvorhabens mehrfach um Gespräche mit dem Verkehrsministerium und um eine konstruktive Zusammenarbeit im Vorfeld, wurde in die Planung aber bisher nicht weiter beratend eingebunden. Warum trotz angebotener Expertise auf eine Zusammenarbeit verzichtet wurde, ist für den BSVÖ nicht nachvollziehbar.
Kritische Stimmen
Autofahrerklubs und auch der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) zeigen sich ebenso skeptisch. „Das Rechtsabbiegen bei Rot für Kraftfahrzeuge gefährdet nach internationalen Erfahrungen die Verkehrssicherheit von Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind“, heißt es in einer Ausschreibung des VCÖ auf den Punkt gebracht.
Der BSVÖ kritisiert die Umsetzung des Pilotprojekts und die Vorgehensweise des Verkehrsministeriums im Projektfahrplan und fordert, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden vor einer angeblich höheren Verkehrsflüssigkeit zu stehen habe.
Günther Ertl
12.09.2018, 08:42
Der grüne Rechtsabbiege-Zusatzpfeil aus Blech funktioniert analog wie eine Stopptafel, ist also genauso sicher oder unsicher wie diese Vorrangregelung. Beim Blechzusatzpfeil dürfen Fahrzeuglenker daher erst dann fahren, wenn wie bei einer Stopptafel weder (die Fahrtrichtung) querende Fußgänger noch querende Fahrzeuge auf dem Kreuzungsplateau vorhanden sind.
Der zum Rechtsabbieger situierte parallele Schutzweg hat während dieser Zeit „Rot“ und kann daher von blinden und sehbehinderten Personen nicht begangen werden.
In Deutschland gibt es diese Regelung bereites seit sehr langer Zeit und ist besonders in Städten der ehemaligen DDR häufig zu finden.
Da in Österreich hinsichtlich der Installation sehr viele Punkte als Voraussetzung erfüllt werden müssen, stellt sich Frage, ob sich eine Ausnahme für wenige Kreuzungen lohnt um in die StVO aufgenommen zu werden – wesentlich wichtiger wäre es meiner Meinung nach hinsichtlich der Signalisierung der Fußgänger-Räumzeit gute Modelle aus dem Ausland zu übernehmen (z.B. Rot blinken) und auf Brauchbarkeit in Österreich zu testen.