Regierung für immateriellen Schadenersatz bei Verletzung des Rechts auf Persönlichkeit

Das Regierungsprogramm enthält ein klares Bekenntnis zur Schaffung eines solchen Schadenersatzes für Kränkungen, Verletzungen der Intimsphäre, der Privatheit und der Ehre; die Chance auf einen Schadenersatzanspruch bei Behindertendiskriminierung!

Jagd nach dem Recht
Krispl, Ulli

Im ÖVP-FPÖ-Regierungsprogramm findet sich im Kapitel 5 – Justiz – die Absicht der Bundesregierung, folgendes Gesetz schaffen zu wollen:

„Privatsphärenschutzgesetz: Immaterieller Schadenersatz bei Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“

Auch die Behindertenbewegung fordert im Zusammenhang mit der Schaffung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes die Abgeltung immaterieller Schäden durch Diskriminierung aufgrund der Behinderung. Folgt man dem Text des Regierungsprogramms, so dürfte die Bereitschaft der Bundesregierung, dieser wesentlichen Forderung der Behindertenbewegung zu entsprechen, wohl zu erwarten sein.

Damit wäre eine längst notwendige Sanktionierbarkeit von alltäglich vorkommenden Diskriminierungen behinderter Menschen, die keinen Vermögens- oder Körperschaden verursachen, möglich. So könnte etwa für die Ausweisung behinderter Menschen aus einem Restaurant lediglich wegen der Behinderung ein Schadenersatz aufgrund dieser Diskriminierung verlangt werden; und die schuldhafte Missachtung von Entscheidungen behinderter Menschen, wie ihr selbstbestimmtes Leben aussehen soll, könnte, wenn dadurch die Intimsphäre verletzt wird, ebenfalls einen Schadenersatzanspruch bewirken – z. B. das Öffnen der Post behinderter Menschen durch Dritte, entgegen ihrem erklärten Willen oder wenn geistig/lernbehinderten Menschen von Betreuern oder anderen Personen wider ihren Willen verboten wird, mit einem Partner/einer Partnerin zusammenleben zu dürfen.

Diese Absichtserklärung der Koalitionspartner wird einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt der von der Bundesregierung zugesagten und von der Behindertenbewegung bereits mit Spannung erwarteten Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst zur Erarbeitung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes darstellen.

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