"Wo ist Dr. Heinrich Gross?"
Absichtlich naiv wunderte sich die Wiener Presserichterin Ilse Maria Vrabl-Sanda über das Fernbleiben des früheren NS-Arztes und Gerichtsgutachters in dem von ihm angestrengten Prozess, berichtet die Tageszeitung Kurier.
Der 84-Jährige bzw. sein Anwalt Nikolaus Lehner haben die Zeitschrift „Wespennest“ wegen Verletzung der Unschuldsvermutung geklagt (und Entschädigung gefordert), weil Gross in einem Artikel als „Euthanasiearzt“ bezeichnet und seine „bisherige Unbescholtenheit“ bezweifelt worden war, berichtet der Kurier.
Die Richterin blieb – sich der von Gutachtern attestierten Verhandlungsunfähigkeit des ehemaligen Psychiaters wohl bewusst – hartnäckig: „Gehen kann er ja noch.“ Und, gezielt provokant: „Einem Antragsteller kann sein eigenes, von ihm eingeleitetes Verfahren nicht zugemutet werden?“