Am 20. November 2017 fand die 15. öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses in Eisenstadt statt.

Erstmals tagte der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Burgenland.
Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern kamen zur Sitzung „Empfehlungen der UNO an Österreich“.
Ausschuss-Mitglied @ErichGirlek erklärt Inhalt und Bedeutung der Konvention in Leichter Sprache. Er zeigt, dass viele Empfehlungen noch nicht umgesetzt sind. #MAöffentlich
— MonitoringAusschuss (@MAusschuss) November 20, 2017
Seit 11. Dezember 2017 ist nun das Protokoll der Sitzung online verfügbar.
Das Thema der heutigen Sitzung ist die Umsetzung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Österreich muss 2018 und 2019 das nächste Mal berichten, die Vorarbeiten beginnen bereits. Die Frage ist, wo gibt es aus Sicht der Anwesenden den größten Handlungsbedarf? Wo fehlt die Umsetzung der Konvention noch?
Mit diesen Fragen wandte sich die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Christina Wurzinger, an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die rund drei Stunden intensiv über Details der Praxis in Österreich diskutierten.
Bis zum 20. Dezember 2017 können noch schriftliche Ergänzungen an buero@monitoringausschuss.at nachgereicht werden, informierte die Vorsitzende.