Ryanair zu Schadensersatz verurteilt

Ross: "Diese Entscheidung ist eine gute Nachricht, nicht nur für mich, sondern für viele behinderte Menschen."

Fluglinie Ryanair
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Die Billigfluggesellschaft Ryanair wurde am 30. Jänner 2004 wegen Diskriminierung behinderter Menschen verurteilt; Ryanair kündigt Berufung gegen das Urteil an.

Der 56 jährige gehbehinderte Bob Ross hatte – mit Unterstützung der „Kommission für die Rechte behinderter Menschen“ (Disability Rights Commission – DRC) – die Billigfluggesellschaft Ryanair verklagt, weil sie ihm am Flughafen Stansted 18 Pfund (rund 26 Euro) für das Bereitstellen eines Rollstuhles verrechnet hatte. Dies war somit fast doppelt so viel, wie der Preis seines Flugtickets nach Frankreich.

Da Ross nicht im Rollstuhl gereist sei, sondern diesen lediglich im Flughafengebäude benutzt habe, obliege es den Behörden des Flughafens Stansted, für die Kosten aufzukommen, begründete Ryanair die Verrechnung. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern wird diese Gebühr nicht verrechnet, stellte Ryanair klar.

Ross wertete dies als benachteiligendes Service und einen Verstoß gegen das britische Behindertengleichstellungsgesetz (Disability Discrimination Act) und klagte daher Ryanair. (Wir berichteten ausführlich).

Ein Gericht in London hat nun Bob Ross 1.336 Pfund (rund 1860 Euro) an Schadenersatz zugesprochen. Darin enthalten sind auch 1.000 Pfund (rund 1.390 Euro) Schadenersatz für die „Verletzung der Gefühle“. (Auch in Österreich werden behinderte Menschen von Fluglinien diskriminiert).

„Ryanair’s Rollstuhlleihgebühr ist ein Schlag ins Gesicht aller behinderter Menschen, die auch Vorteile aus Billigflügen ziehen wollen“ zeigt sich Bert Massie, Vorsitzender der DRC, verärgert und fordert für weitere 35 behinderte Personen Schadenersatz. Falls Ryanair dieser Forderung nicht nachkomme, müsse sie mit einer Sammelklage rechnen.

Ryanair will gegen das Urteil Berufung einlegen.

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