Soziallandesrat Bachfellner: "82 Prozent der Firmen kaufen sich mit einer Ausgleichstaxe frei, anstatt einen Menschen mit Behinderung aufzunehmen."
Betriebe ab 25 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens einen behinderten Menschen einzustellen. Die Zahl der arbeitslosen behinderten Menschen ist um 15,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr nach oben geschnellt.
„Diese 1204 Menschen wollen nicht Bittsteller sein, sondern ihre Leistung für die Gesellschaft erbringen“, so Blachfellner.
Viele Betriebe nennen als Argument für die Ausgleichstaxe das Fehlen geeigneter Arbeit, das betriebliche Sicherheitsdenken oder den strengen Kündigungsschutz.