Schellhorn: Menschen mit Behinderungen erhalten ein größeres Stimmrecht

Mit der Novellierung des "Salzburger Behindertengesetzes" wurde auch ein Meilenstein bei der Partizipation von Menschen mit Behinderungen erreicht. Der Inklusionsbeirat berät die Salzburger Landesregierung in allen Angelegenheiten, die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen betreffen.

Geschützte Werkstätten Salzburg: LR Dr. Heinrich Heinrich Schellhorn bei der konstituiereneden Sitzung des Inklusionsbeirates in Salzburg
LMZ/Franz Neumayr

„Mit der konstituierenden Sitzung des Inklusionsbeirates haben nun Menschen mit Behinderungen eine offizielle Plattform um für ihre Anliegen wirksam einzutreten. Politik nicht nur für, sondern mit Menschen mit Behinderungen machen, war ein wichtiger Grundsatz für die Schaffung dieses Beirats und ich wünsche uns in den nächsten Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit und freue mich auf die konstruktiven Vorschläge und Stellungnahmen des Beirats“, so Soziallandesrat Heinrich Schellhorn.

Der Beirat erarbeitet und beschließt Stellungnahmen und Empfehlungen, welche die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Land Salzburg betreffen und übermittelt diese der Landesregierung. Der Inklusionsbeirat kann zu allen Gesetzesentwürfen Stellung nehmen und dem Landtag berichten.

Menschen mit Behinderungen erhalten ein größeres Stimmrecht

„Neu und spannend ist dabei, dass der Überhang der stimmberechtigen Personen Menschen mit Behinderungen sein werden. Alle im Salzburger Landtag vertretenen politischen Parteien waren aufgefordert, eine Person für den Beirat namhaft zu machen. Ebenso wird das AMS, das Sozialministerium-Service sowie Städtebund und Gemeindeverband je ein Mitglied entsenden“, so Schellhorn.

Die Mitglieder des neuen Beirats stehen bereits fest. (Die Konstituierung fand am 30. Jänner 2018 statt.)

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Ein Kommentar

  • Na bumm! Das ist ja wirklich eine riesen Errungenschaft, dass es im Inklusionsbeirat einen „Überhang“ an behinderten Menschen gibt!!