Diskriminierende Sitzplatzzuweisung

  • SchlichtungswerberIn: Erika Muster
  • Unterstützt von: Markus Ladstätter
  • Schlichtungspartner: NIKI Luftfahrt GmbH
  • Zeitraum: 9. Juli 2012 bis 27. November 2012
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Ich bin am 1.6.2012 von Wien nach Valencia geflogen und am 3.6. zurück. Am Hinflug war es mir auf Ersuchen möglich, auf einem Gangsitz zu sitzen, am Rückflug wurde mir das nicht gestattet.

Obwohl es sowohl mir als auch allen mir Helfenden grosse Umstände bereitet, zum Fenster verfrachtet zu werden und mir die Enge dort sehr unangenehm ist, wurde ich mit den Worten: „Wenn es einen Notfall gibt, kommen die Leute nicht an Ihnen vorbei“ gezwungen, dort zu sitzen.

Bei anderen Luftlinien ist das nicht so, man nimmt Rücksicht darauf, was ich aufgrund meiner Einschränkungen brauche (natürlich kann ich nicht bei Notausgängen sitzen, das ist klar). Eine entsprechende Beschwerde bei Airberlin / Fly Niki wurde mit den Worten abgetan, man habe ohnedies schon an anderer Stelle ausführlich Stellung bezogen (das bezieht sich auf die Beschwerde betreffend den Flug nach Teneriffa).

Anmerkungen/Bewertung

Diese Schlichtung hängt zusammen mit der Schlichtung “NIKI:Diskriminierende Sitzplatzzuweisung.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich