Schockbilder auf Zigarettenpackungen sollen vom Rauchen abhalten

Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu

Parlament
BIZEPS

Die vom Gesundheitsministerium vorgelegte Novelle zum Tabakgesetz hat heute mit geringfügigen Änderungen den Gesundheitsausschuss des Nationalrats passiert. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die Grünen dafür, Zigarettenpackungen künftig mit Schockbildern und deutlicheren Warnhinweisen versehen. „Rauchen ist tödlich – hören Sie jetzt auf“, muss es künftig auf jeder Packung heißen. …

Abschreckende Bilder und Warnhinweise auf Zigarettenpackungen

Mit der Novelle zum Tabakgesetz (1056 d.B.) setzt Österreich eine EU-Richtlinie um, wobei der vom Ausschuss gebilligte Entwurf des Gesundheitsministeriums in einzelnen Punkten über die Unionsvorgaben hinausgeht. Ziel der neuen Warnhinweise auf Zigarettenpackungen ist es, Jugendliche vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten und die Zahl der RaucherInnen insgesamt zu reduzieren.

Dafür sollen unter anderem abschreckende Fotos von Krebsgeschwüren und Raucherlungen sowie Botschaften wie „Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind“, sorgen. Außerdem ist die Nummer des „Rauchfrei Telefons“ verpflichtend auf den Packungen anzugeben. Die aus Text und Bild bestehenden gesundheitsbezogenen Warnhinweise müssen 65% der Vorder- und Rückseite von Verpackungen bedecken und bestimmte Layout-Vorgaben erfüllen. …

Geringfügige Änderungen wurden vom Ausschuss bei den Übergangsfristen vorgenommen. Alte Zigarettenpackungen dürfen demnach nun doch noch bis zum 31. August 2016 von den Großhändlern an Trafiken ausgeliefert werden. An der endgültigen Deadline für den Verkauf – 20. Mai 2017 – ändert sich allerdings nichts. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen betreffend die von den TrafikantInnen zu leistenden jährlichen Kontrollgebühren präzisiert und die Einbindung der Wirtschaftskammer vor Erlassung der Gebührenverordnung gesetzlich normiert.

In Form einer Entschließung spricht sich der Gesundheitsausschuss dafür aus, bei den kombinierten Warnhinweisen auf den Packungen künftig darauf zu achten, dass es zu keiner Diskriminierung behinderter Menschen kommt.  …

Das Tabakgesetz erhält auch einen neuen Namen: Es wird künftig Tabak-und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz heißen. 

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