Barbara Tschann, blinde Rechtspraktikantin aus Innsbruck, möchte Richterin werden. Die Richtergewerkschaft hat Bedenken; berichtet die KRONE. Die Justizministerin sieht keinen "Ausschlussgrund".
Wie tief verwurzelt die Vorurteile gegenüber behinderten Menschen sind, zeigt das jüngste Beispiel aus Tirol. Eigentlich sollte es seit dem Vorjahr auch für blinde Menschen kein Problem sein, Richter zu werden. Der Nationalrat hat dies im Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz geregelt. Damit wurde u.a. das Richterdienstgesetz geändert.
Doch die Praxis sieht anders aus. Es wird diskutiert, ob Frau Tschann wirklich Richterin werden kann. Nicht Fragen der Qualifikation werden dabei berücksichtigt, sondern es werden grundsätzliche Bedenken geäußert. Klaus Schröder, Vorsitzender der Gewerkschaft österreichischer Richter und Staatsanwälte, sieht etwa „die Eignung als nicht vollständig gegeben“.
„Seit der Gesetzesänderung müsste es grundsätzlich für Blinde möglich sein, Richter zu werden“, erklärt Klaudia Karoliny vom Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ in der Tageszeitung ÖSTERREICH vom 12. Mai 2007. Doch sie befürchtet auch, dass es „wahrscheinlich wieder irgendwelche Schlupflöcher“ gibt.
Berger: „Kein Ausschlussgrund“
In einer ersten Reaktion gegenüber BIZEPS-INFO stellt die Justizministerin, Dr. Maria Berger (SPÖ), klar, dass sie „keinen Ausschlussgrund von blinden Menschen auf dem Weg zum RichterInnenamt“ sieht. Wir werden in den nächsten Tagen ein ausführliches Interview mit der Justizministerin bringen.
Aktueller Stand
Selbstbestimmt Leben Innsbruck dokumentiert auf seiner Homepage den aktuellen Stand der Diskussion.
Ein ähnlicher Fall hat im Jahr 2002 im Inland sowie im Ausland zu Protesten geführt; allerdings erfolglos. Die blinde Kärntnerin, Andrea Zweibrot, erhielt stattdessen ein Angebot im Kärntner Landesdienst.