Dies hat Bundeskanzler, Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP), vor einigen Jahren bei einer Pressekonferenz anläßlich der damals bevorstehenden EU-Präsidentschaft Österreichs verkündet.
Ob dies auch für die Behindertenpolitik der nächsten Jahre gilt, wird sich zeigen. Österreich befindet sich im Umbruch. Hoffnungen und Befürchtungen prallen aufeinander.
Wir haben die 125 Seiten des Regierungsprogramms „Österreich neu regieren“ von FPÖ und ÖVP durchgesehen und bringen hier einen Auszug jener Punkte, die die Behindertenpolitik beeinflussen könnten.
Es ist hier noch nicht möglich, auf die einzelnen Punkte im Detail einzugehen, wir werden dies in den nächsten Ausgaben tun.
Starke Demokratie
Unter dem Punkt „Allgemeine Grundsätze“ wird festgeschrieben, daß der Staat „Minderheiten zu schützen“ hat.
Neuer sozialer Gesellschaftsvertrag
Kapitel 1: Arbeit und Soziales
Langzeitarbeitslose sollen u. a. im Pflegebereich eingesetzt werden. „Zentrales Anliegen ist die Eingliederung benachteiligter Menschen in den offenen Arbeitsmarkt und der Abbau von Barrieren, die der Beschäftigung von behinderten Menschen entgegenstehen.“
Dies soll u. a. durch Arbeitsassistenz, behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen, Projekte für behinderte Jugendliche (z. B. Ausbildung gehörloser Lehrlinge) sowie die Ausweitung der Anwendung der ÖNORM B 2050 für alle Bundesbauten erreicht werden.
Darüber hinaus ist auf Grund der Vorbildwirkung eine vollständige Erfüllung der Behinderteneinstellungsverpflichtung durch die einzelnen Bundesministerien anzustreben. Im Bereich des Pflegegeldes soll es „eine Einmalzahlung“ geben, ist zu lesen.
Geplant ist eine verbesserte soziale Absicherung von Pflegenden sowie Kosteneinsparungen in den Krankenversicherungen. (Die Krankenkassenträger werden ermächtigt, einen Selbstbehalt von bis zu 20 Prozent in ihren Satzungen festzulegen).
Kapitel 3: Programm für Familien, die Jugend und Senioren
In diesem Kapitel wird der „Ausbau der Beratungsmöglichkeiten für Eltern behinderter Kinder“ sowie barrierefreies Bauen für behinderte und ältere Menschen im Bundesbereich erwähnt.
Weitere angekündigte Maßnahmen sind u. a. die Aus- und Weiterbildung für pflegende Angehörige, Angebote von Supervision für pflegende Angehörige sowie die Erleichterung und Entbürokratisierung der Pflege zu Hause.
Kapitel 5: Programm für mehr Gesundheit in Österreich
Eine festgeschrieben Position ist „Rehabilitation vor Pflege“. „Jeder Schritt in Richtung Sterbehilfe wird entschieden abgelehnt.“ Vielmehr soll ein Plan für den Ausbau des Hospizwesens und der Palliativmedizin (Schmerzmedizin) entwickelt werden.
Bildung
Es sollen die „spezifischen Fördermöglichkeiten von sonderpädagogischen Angeboten“ hervorgestrichen werden. Sonderschulen sollen in „Förderschule“ sowie „Förderpädagogische Zentren“ umbenannt werden.
Justiz
Im Sachwalterrecht ist die Schaffung von „Bestimmungen zur Erleichterung der medizinischen Behandlung von psychisch kranken Menschen und behandlungsbedürftigen Behinderten“ geplant.