Schwentner: Schadenersatzregelung beibehalten

Die Diskussion um eine von Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner vorgeschlagene Änderung des Schadenersatzrechts hält unvermindert an. Die Frauensprecherin der GRÜNEN ist gegen eine Änderung.

Judith Schwentner
GRÜNE

„Die Grüne Frauensprecherin Judith Schwentner sprach sich aus frauenpolitischer Sicht für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung aus und kritisierte die Rhetorik von Bandion-Ortner“, schreibt der Standard.

Sie unterstützt damit die Haltung der SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, die auch der Meinung ist, dass die gesetzlichen Regelungen so bleiben sollen, wie sie derzeit sind.

Ganz anders sehen das ÖVP und FPÖ sowie Behindertenorganisationen. (Siehe auch: „Eltern brauchen Unterstützung – aber nicht über Schadenersatzklagen“)

Was plant die Justizministerin?

Mit der von der Justizministerin vorgeschlagenen Regelung soll in einem ersten Schritt im Paragraf 1293 des ABGB klargestellt werden: „Aus dem Umstand der Geburt eines Kindes können weder das Kind noch die Eltern noch andere Personen Schadenersatzansprüche geltend machen. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt.“

Regierungsprogramm

Auch im SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm vom 23. November 2008 wurde das Thema erwähnt und eine Klarstellung angekündigt: „Dabei ist außer Streit zu stellen, dass selbstverständlich die Geburt und Existenz eines Kindes mit Behinderung kein Schaden ist, wie groß die Betroffenheit und Trauer der Eltern über die Tatsache der Behinderung ihres Kindes auch sein mag. Das Kind mit all seinen Eigenschaften, selbstverständlich auch mit einer oder mehreren Behinderungen, ist der Gesellschaft und der Rechtsordnung in höchstem Maße willkommen und verdient gerade im Falle von Behinderung die größtmögliche Zuwendung und Förderung.“

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