Sommercamp: Diskriminierung nicht mit uns!

Beim Sommercamp "Selbstbestimmt leben", das heuer bereits zum sechsten Mal stattfindet, konnte Martin Ladstätter wieder zahlreiche Teilnehmer zu seinem Vortrag locken.

Martin Ladstätter referiert zum Thema Diskrimierung
kobinet/rba

Martin Ladstätter, der selbst Teil des unabhängigen Monitoringausschusses in Österreich ist, präsentierte den Anwesenden die Funktion des Monitoringsausschuss, dessen Installation im Artikel 33 der UN-Konvention festgeschrieben ist.

Der Monitoringausschuss ist ein Kontrollorgan, das überwacht, ob und wie die von den einzelnen Staaten unterzeichneten Ziele der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. Der Monitoringausschuss gibt zu diesem Zweck regelmäßig Stellungnahmen heraus, zuletzt etwa zur Persönlichen Assistenz, holt Stellungnahmen ein und berichtet dem Bundesbehindertenbeirat und der Öffentlichkeit von den Fortschritten.

Die Politik erkennt die Tragweite der UN-Konvention, die ein internationaler Staatvertrag ist, nur teilweise. So gab es in Österreich beispielsweise ein Bundesland, welches behauptete, dass in seinem Bereich die UN-Konvention keine Wirkung hat. (Fotos vom Sommercamp)

Anhand prägnanter Bilder konnte der Vortragende auch verdeutlichen, dass die Rechte der Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft noch immer als soziale Wohlfahrt und nicht als Menschenrechte angesehen werden. Diskriminierung findet in der Sprache, in Handlungen, durch bauliche Barrieren und auf Straßenschildern statt.

In einer anschließenden Diskussion konnten auch deutliche Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich festgestellt werden. Beispielsweise gibt es im Gegensatz zu Österreich in Deutschland zwar einen Aktionsplan, jedoch wird dieser wie der Staatenbericht von den Behindertenverbänden abgelehnt.

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