Sozialausschuss des Nationalrats vom 26. November 2020

Anträge der Opposition fanden keine Mehrheit bzw. wurden vertagt. Unter anderem ging es dabei um die Bezahlung und sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen in Behindertenwerkstätten, die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit und zusätzliche Arbeitspausen für Beschäftigte, die Masken tragen müssen.

Logo Parlament Republik Österreich
Parlament

Den Sozialausschuss passiert hat eine Novelle zum Ausbildungspflichtgesetz. Demnach werden die Meldetermine für Schulen über Neu- und Abgänge von jährlich vier auf drei reduziert und neu festgelegt. Anträge der Opposition fanden keine Mehrheit bzw. wurden vertagt.

Unter anderem ging es dabei um die Bezahlung und sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen in Behindertenwerkstätten, die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit und zusätzliche Arbeitspausen für Beschäftigte, die Masken tragen müssen.

FPÖ urgiert Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten

Neuerlich vertagt wurde auch ein Entschließungsantrag der FPÖ (381/A(E)) zur Einführung eines verpflichtenden Mindestlohns und einer damit verbundenen vollen Sozialversicherungspflicht für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten. Derzeit würden viele Betroffene lediglich ein Taschengeld erhalten, kritisieren Dagmar Belakowitsch und Norbert Hofer. Dies sei weder wertschätzend noch entspreche es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit.

Der Forderung schlossen sich im Ausschuss auch Fiona Fiedler (NEOS) und Verena Nussbaum (SPÖ) an. Es sei Zeit, endlich „ins Tun zu kommen“ und einen entsprechenden Passus im Regierungsprogramm umzusetzen, meinten sie.

Michael Schnedlitz (FPÖ) machte auf die schwierige Lage für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt aufmerksam und zeigte sich überzeugt, dass es möglich wäre, in integrativen Betrieben mehr behinderte Menschen bei vollem Lohn zu beschäftigen, wenn man die Ausgleichstaxfonds-Quote erhöhen würde.

Anschober will Zahl der geförderten Arbeitsplätze in integrativen Unternehmen erhöhen

Von Seiten der Regierungsparteien wiesen sowohl die Abgeordneten Norbert Sieber (ÖVP) und Heike Grebien (Grüne) als auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober auf die eingesetzte Taskforce zu dieser Frage hin. Es habe im September bereits den zweiten Runden Tisch zu diesem Thema unter Einbindung der Betroffenen gegeben, hob Anschober hervor.

Eigentlich hätte das Vorhaben ihm zufolge Gegenstand bei den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen sein sollen, durch deren Verschiebung müsse man nun aber eine anderen Lösungsweg suchen. Auch eine Ausweitung des Jugendcoachings in Arbeitswerkstätten für Menschen mit Behinderung ist laut Anschober in Planung.

Für Sieber und Grebien ist es wichtig, dass das bestehende Sicherheitsnetz für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten nicht verloren geht. Man müsse aufpassen, dass im Endeffekt nicht Verschlechterungen herauskommen, sagte Grebien.

Bei den Einnahmen des Ausgleichstaxfonds erwartet Anschober heuer nach aktuellem Stand ein Minus von 4 Mio. € gegenüber 2019. Bis zum Jahresende werden sich die Einnahmen demnach auf 156 Mio. € belaufen. Man habe im Zuge der Budgetberatungen aber eine Sonderdotierung des Fonds um jeweils 40 Mio. € in den nächsten beiden Jahren beschlossen, hielt Anschober fest.

Die Zahl der geförderten Arbeitsplätze in integrativen Unternehmen soll laut Anschober im nächsten Jahr von 1.700 auf 2.000 ausgeweitet werden, die Zahl der Lehrstellen von 130 auf 200.

Laut Arbeitsministerin Christine Aschbacher konnten zwischen Oktober 2019 und Juni 2020 5.500 Menschen mit Behinderung in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden. Die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe sei im Oktober 2020 um 9,7% über dem Vergleichszeitraum des Vorjahrs gelegen. Damit sei sie aber weniger stark gestiegen als die Arbeitslosigkeit generell.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

2 Kommentare

  • Nein, nicht die Zahl der Arbeitsplätzen in integrativen Unternehmen muss rauf, sondern die Beträge der Ausgleichszahlungen, pro ArbeitnehmerIn, an sich müssen erhöht werden. Die Grünen sind nur mehr ein Trauerspiel.

  • ad Idee des Jugencoachings in Beschäftigungstherapien: Ein wichtigerer Schritt wäre, dass das Jugendcoaching ab sofort keine Jugendlichen mehr in Richtung Tagesstruktur statt reguläre (Aus-)bildungsangebote empfiehlt. Seit Beginn des Jugendcoachings wird österreichweit 2% der TeilnehmerInnen ein tagesstrukturierendes Angebot ohne reguläre Beschäftigung empfohlen. Das ist dann das Ergebnis des Jugendcoachings. Im Jahr 2018 waren dies laut Jahresbericht insgesamt 857 junge Männer und Frauen. (vgl. Seite 60 es NEBA Berichts – https://www.bundeskost.at/wp-content/uploads/2019/05/NEBA-Jahresbericht-2018.pdf)

    Meiner Meinung nach sollte überhaupt sofort die Regelung eingeführt werden, dass Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 nicht in Beschäftigungstherapien aufgenommen werden dürfen, sondern allgemeine Bildungs- und berufsqualifizierende Angebote in inklusiven Settings in Anspruch nehmen.