Sozialministerium hat Investive Maßnahmen bisher mit 26 Mio. Euro gefördert

Seit dem Jahr 2003 gab es spezielle Förderungen des Sozialministeriums für Unternehmen, die Barrierefreiheit schaffen wollten. BIZEPS recherchierte die bisherigen Summen. Ein Kommentar.

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Ab 1. September 2003 gab es die Möglichkeit, „Förderungen von Investiven Maßnahmen“ vom Bundessozialamt (heute: Sozialministeriumsservice) zu erhalten.

Ziel der Förderungen von investiven Maßnahmen ist es, „für Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen einen Anreiz zu schaffen, bestehende Barrieren abzubauen.“

Seit damals besteht die Möglichkeit, Teile der Kosten als Förderungen refundiert zu bekommen. BIZEPS recherchierte, welche Beträge im Rahmen dieser Förderschiene vom Sozialministerium ausgegeben wurden. Hier die Ergebnisse.

Förderung von 1.613 Unternehmen

Von 2003 bis inkl. 2013 förderte das Sozialministeriumservice 1.613 Unternehmen mit in Summe 26,27 Millionen Euro. Dies entspricht im Durchschnitt pro Umbau mehr als 16.000 Euro an ausbezahlter Förderung. (siehe detaillierte BIZEPS-Statistik)

Viele Unternehmen nutzten die Möglichkeit, die gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes mit Hilfe von öffentlichen Geldern umzusetzen. Je näher nun die 10jährigen Übergangsfristen des Gesetzes ihrem Ende rücken, umso strenger werden die Förderungskriterien.

Wenn nun die Wirtschaftskammer noch längere Übergangsfristen fordert, sei diesem Wunsch entgegnet: Kann es sein, dass die Wirtschaftskammer ihre Mitglieder einfach nicht motivieren konnte, sich an geltende Gesetze und 10jährige Übergangsfristen (bis Ende 2015) zu halten? Ist das der Grund, warum man nun einfach diese Übergangsfristen verlängern will?

Wer umbauen wollte, hatte viele Jahre Zeit dafür und auch jede Menge Möglichkeiten gehabt, dies sogar gefördert zu bekommen. Sogar jetzt kann man noch einen Antrag stellen.

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