Christine Lapp

SPÖ-Antrag zu Rundfunk- und Fernsehgebühren

Im Verkehrsausschuss wurde der SPÖ-Antrag zur Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen vertagt, berichtet die SPÖ-Behindertensprecherin Mag. Christine Lapp.

Die Abgeordnete zeigt sich verärgert über den genannten Vertagungsgrund. Es wäre der Verfassungsausschuss zuständig, wurde argumentiert. „Dies ist eine so augenscheinliche Ausrede, die ihresgleichen sucht“, betonte die SPÖ-Behindertensprecherin Mag. Christine Lapp.

Die SPÖ fordert – so Lapp in einer Presseaussendung – den raschen Ausbau des „vollintegrativen Fernsehens auf mindestens 50 Prozent durch Untertitelung und Gebärdensprache für gehörlose Menschen einerseits sowie das verstärkte Angebot von Audiodeskriptionshilfen (Erklärungen der Handlung) für sehbehinderte Menschen andererseits“.

Derzeit müssen behinderte Menschen für das volle Programm bezahlen, obwohl sie „nur 15 Prozent angeboten bekommen“, erläutert Lapp.

„Bis zur Umsetzung dieser Forderung sollen blinde und gehörlose Menschen unabhängig von ihrem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sein“, fordert die Abgeordnete abschließend.

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