Stellungnahmen zum Sparpaket

Wir bringen hier eine kleine Übersicht der Stellungnahmen.

Zeitungen
BIZEPS

Diakonisches Werk, 21. 2. 96:

Das Einfrieren des Pflegegeldes ist ein Zeichen für politische Konzeptlosigkeit.

Zentralorganisation der Kriegsopfer- und Behindertenverbände Österreichs, 1. 3. 96:

Die Kürzung der Stufe 1 bedeutet, daß die in den Pflegestufen 1 bis 4 durchschnittlich errechneten Stundensätze von ca. 42 Schilling im Bereich der Stufe 1 um 10 Schilling gekürzt werden. Der Sinn des Pflegegeldes, die Hintanhaltung von stationärer Pflege und Bevorzugung der häuslichen Pflege, wird dadurch ausgehöhlt.

Taschengeldregelung: Dies bedeutet eine Kürzung der Höhe der bisher gewährten Taschengelder um 50 %, was im Hinblick darauf, daß weder in Wohn-, Alten- oder Pensionistenheimen noch in Krankenanstalten eine Vollpflege im Sinne einer persönlichen Assistenz gewährleistet ist und die Betroffenen die zusätzlich notwendigen Assistenzdienste zu bezahlen haben.

Österr. Ärztekammer, 4. 3. 95:

Auch wenn die Zielsetzung „keine Steigerung im Bereich des Pflegegeldes“ aufgrund der angespannten budgetären Situation grundsätzlich verständlich ist, scheinen die vorgeschlagenen Einsparungsmaßnahmen nicht ausgewogen. Die alleinige und doch beträchtliche Reduzierung im Bereich der Pflegestufe 1 (24 %) ist auch unter Hinweis auf den höheren Stundensatz in dieser Stufe nicht einsichtig.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, 1. 3. 96:

Es wird darauf hingewiesen, daß diese Bestimmung (gemeint ist Weiterzahlung des Pflegegeldes nur bei Teilversicherung, Anmerkung der Red.) im bäuerlichen Bereich im Regelfall nicht zur Anwendung kommt, da eine Pflege hauptsächlich im Familienverband und nicht auf der Basis eines Dienstverhältnisses durchgeführt wird.

Lebenshilfe Österreich, 2. 3. 96:

Die Lebenshilfe Österreich erhebt schwere Bedenken dagegen, daß für neu zuzuerkennende Pflegegelder der Stufe 1 diese nur mehr öS 2.000,– betragen soll. Die Neuregelung des Ruhens des Pflegegeldes bereits ab dem zweiten Tag eines Krankenhausaufenthaltes kann sogar bei pflegenden Angehörigen (das sind meist Mütter) zu Härtefällen führen, die wegen der Pflege keinem Beruf nachgehen und den Bezug des Pflegegeldes als legitime Abgeltung ihrer pflegerischen Dienste betrachten.

ÖGB-Frauenabteilung:

Die Halbierung des Taschengeldes auf derzeit öS 569,– halten wir für ein Problem, da damit neben den manches Mal notwendigen Trinkgeldern fast kein Geld vorhanden ist.

Kronenzeitung, 7. 3. 96:

So lehnt der ÖGB etwa die Halbierung des Taschengeldes für Pflegegeldbezieher bei Heimaufenthalten ab.

Presseaussendung der ÖAR

Menschenrechte für Behinderte außer Kraft. Die Juristen der Österr. Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Novellierungsvorschläge zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz detailiert geprüft. Erster Kommentar von ÖAR Präsident Dr. Voget: „Alle Macht den Bürokraten, die Betroffenen sind ohnedies nur Behinderte und als solche bestenfalls Kostenfaktoren! … Diese Vorschläge sind nicht einmal in Rufweite des Staatsgrundgesetzes – ganz zu schweigen von der Menschenrechtskonvention.“

Kurier, 3. 3. 96:

In der Mängelrüge zum Pflegegeldgesetz der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) heißt es unter anderem: „Unverständlich erscheint, daß das Pflegegeld beim Aufenthalt in einer Krankenanstalt ab dem zweiten Tag ruht“. Und: „Die bedingungslose Halbierung des Taschengeldanspruchs bei stationärer Pflege lehnen wir ab.“

Profil 7/96:

Wie wär´s mit Politik? Die Koalition setzt Zahlen statt Zeichen. Das ergibt ein Spar- und Steuerprogramm mit hohen Werten auf niedrigem Niveau. Die Kürzung der Pflegegeldkosten wird nicht im Konflikt mit den zu teuren Leistungsträgern von Ländern, Gemeinden und Versicherungen erstritten, sondern durch Streichungen bei den Betroffenen selbst.

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