Niederländisches Euthanasie-Gesetz seit Jahresbeginn in Kraft
Als weltweit erstes Land haben die Niederlande die aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord weit gehend legalisiert, berichtet der Kurier.
Mit Jahresbeginn trat das im vergangenen April vom Parlament verabschiedete Gesetz in Kraft, wonach Euthanasie unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt.
Der Arzt darf demnach den Bitten des Patienten nach Sterbehilfe nur nachkommen, wenn der Zustand des Kranken „aussichtslos“, und sein Leiden „unerträglich“ ist und ihm keine andere „annehmbare“ Behandlungsmöglichkeit mehr geboten werden kann.
Der Patient muss eine schriftliche Erklärung abgeben, kann den Arzt aber auch nicht zur Sterbehilfe zwingen. Bei todkranken Kindern bis zu 12 Jahren müssen beide Elternteile der Bitte um Sterbehilfe zustimmen. Ab 18 Jahren können jugendliche Patienten selbst entscheiden, ob ihr Leben vorzeitig zu Ende gehen soll.
98 Prozent der niederländischen Hausärzte wurden in ihren Sprechstunden auf die Sterbehilfe angesprochen. Zwei Drittel haben den Todeswunsch eines Patienten bereits einmal erfüllt.
Die Einhaltung einer Expertise eines anderen Arztes gilt ebenso als Voraussetzung dafür, dass auf Strafverfolgung verzichtet wird, wie die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflicht.
Im Jahr 2000 wurden den niederländischen Kontrollkommissionen rund 2200 Fälle aktiver Sterbehilfe gemeldet. Nach In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes aber erwartet das Gesundheitsministerium in Den Haag eine Zunahme der gemeldeten Fälle.
Toleriert wurde die Sterbehilfe in den Niederlanden bereits seit mehreren Jahren. Mit dem Sterbehilfe-Gesetz sollte die ohnehin geduldete Praxis aus der juristischen Grauzone herausgenommen werden. Mehr als 80 Prozent der Patienten, die um Sterbehilfe bitten, haben nach Angaben der Holländischen Freiwilligen Euthanasie-Vereinigung (NVVA) unheilbarem Krebs. Die Statistiken weisen aus, dass mehr Männer als Frauen Sterbehilfe von ihrem Arzt erbitten.