Schild: Kein Platz für Zigeuner

Strafe für Verbotsschild: „Kein Platz für Zigeuner“

Ein Osttiroler Campingplatz-Betreiber muss für das Anbringen eines strittigen Verbotsschilds 450 Euro Strafe bezahlen. Dies hat der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) am 22. November 2006 entschieden.

Die Berufungsverhandlung beim Unabhängigen Verwaltungssenat ging heute für den Betreiber eines Campingplatzes negativ aus. Er ist nun rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von 450 Euro verurteilt, berichtet ORF-Tirol.

An der Rezeption eines Campingplatzes in Osttirol hing im Sommer 2005 ein Schild mit dem Text „Kein Platz für Zigeuner„, berichtete damals die Tageszeitung „Der Standard„.

Zwei Urlauber fotografierten die Tafel und ließen die Bilder dem Verein „ZARA- Zivilcourage und Antirassismusarbeit“ zukommen. Eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft war die Folge.

Die Bezirkshauptmannschaft verhängte eine Straf von 450 Euro (1090 Euro wäre die mögliche Höchststrafe gewesen). Der UVS bestätigte am 22. November 2006 in der Berufungsverhandlung diese Strafe.

Der Campingplatzbetreiber ist nun rechtskräftig verurteilt. Er möchte aber eine Beschwerde beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof erheben, so der ORF.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich