Der Standard berichtet am 3. November 2014 über die Inhalte einer Studie zur österreichischen Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ein Kommentar.
„Das österreichische Sonderschulmodell verstößt eindeutig gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und damit gegen Völkerrecht“, wird Prof. Karl Weber (Universität Innsbruck) in der Tageszeitung zitiert.
Weber, der an der Erstellung der vom Sozialministerium in Auftrag gegebenen Studie beteiligt war, ergänzt: „Die Länder sind jedenfalls verpflichtet, sich an Staatsverträge zu halten. Wenn Tirol durch den Bau einer Sonderschule die UN-Konvention verletzt, müsste die Bildungsministerin deutlich dagegen auftreten.“
Reaktionen
Tags darauf widersprach Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) vor dem Ministerrat dieser Ansicht. Sie möchte allerdings bis 2020 wissen, ob künftig noch Sonderschulen nötig sind.
Heinisch-Hosek steht mit dieser Verteidigungshaltung recht alleine da. In mehreren Stellungnahmen und Studien (sei es vom Deutschen Institut für Menschenrechte, vom österreichischen Monitoringausschuss, in den Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses oder auch vom österreichischen Menschenrechtsbeirat) wurde die Frage, ob Sonderschulen mit der Konvention kompatibel sind, mehrfach abschlägig beantwortet.
Auch die Bundesländer machen Druck auf die Ministerin, endlich tätig zu werden.
„Zur Verwirklichung des Rechts auf Inklusive Bildung nach Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen braucht es nicht nur den politischen Willen sondern auch den Mut zu strukturellen Veränderungen“, hält Integration Wien in einer Schreiben vom 5. November an die Bundesministerin fest.
Motivation des Sozialministeriums noch unklar
Man habe diese Studie beauftragt, um zu schauen, wo man stehe, meint das Sozialministerium gegenüber dem ORF.
BIZEPS-INFO wollte nach Erscheinen des Standard-Artikels vom Büro des Sozialministers Rudolf Hundstorfer Hintergründe zu der Studie erfahren:
- Kann man die Studie einsehen?
- Welche Fragestellungen sollen mit der Studie beantwortet werden?
- Wann wird die Studie öffentlich vorgestellt?
- Welche Gesamtkosten hat diese Studie verursacht?
Mag. Norbert Schurrer (Pressesprecher des Sozialministers) bestätigte zwar die Beauftragung der Universität Innsbruck mit dieser Studie hielt aber fest, dass sie „noch nicht abgenommen bzw. freigegeben wurde“. Sie liege dem Ministerbüro auch noch nicht vor und man könne „daher noch keine Details nennen“ – dies gelte auch für den Termin einer Veröffentlichung. Zu den Gesamtkosten machte er in der schriftlichen Beantwortung keine Angaben.
Hätte man mit dem Geld nicht sinnvollere Dinge machen können?
Mangels Information kann man derzeit nur spekulieren, was der genaue Inhalt der Studie ist und wie viel das Sozialministerium für diese Studie zu bezahlen gedenkt. Es kann sicherlich nicht schaden, genau darauf zu achten, ob das Sozialministerium nun dieses Auftragswerk zu beeinflussen versucht und ob das Endergebnis veröffentlicht wird.
Ebenfalls zu hinterfragen wird sein, warum für Fragen der Qualität „Ist die Erde eine Scheibe“ zum wiederholten Mal Steuergeld verwendet werden muss. Aber wir werden diese Fragen hoffentlich beim Lesen der Studie beantwortet bekommen.