Suppan: Kriminalisierung ist der völlig falsche Weg

Kleine Zeitung: "Staatsanwältin ließ 17-Jährigen Autisten als geistig abnormen Rechtsbrecher festnehmen"

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

„Sechs Mann hoch rückte die Grazer Polizei am 18. November aus, um einen geistig behinderten Jugendlichen, in der Betreuungseinrichtung ‚Neuland‘ in Graz festzunehmen“, berichtet die Kleine Zeitung am 7. Dezember 2011 und führt aus: „Angeordnet worden war das von der Staatsanwaltschaft mit der Begründung, der 17-Jährige habe aufgrund ‚einer geistigen oder seelischen Abartigkeit‘ seiner Betreuerin mit einem Kopfstoß das Nasenbein gebrochen.“

Völlig überzogene Vorgehensweise der Sicherheitsbehörde

„Die Kriminalisierung behinderter Personen mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen nach Vorfällen, die in der Betreuung passieren, ist der völlig falsche Weg. Die aktuellen strafgesetzlichen Bestimmungen sind nicht dazu geeignet, eine adäquate Reaktion der Justiz zu ermöglichen“, hält der steiermärkische Behindertenanwalt Mag. Siegfried Suppan gegenüber BIZEPS-INFO fest.

„Im konkreten Fall kommt auch noch eine völlig überzogene Vorgehensweise der Sicherheitsbehörde und eine nicht nachvollziehbare Verzögerung des Verfahrens zur Beendigung der zwangsweisen Anhaltung hinzu“, kritisiert Suppen und führt aus: „Beides führt zu einer, auch fachärztlich und pädagogisch bestätigten, nachhaltigen Verschlechterung der Entwicklung des Jugendlichen. Es ist daher seine umgehende Entlassung aus der Landesklinik und die Rückkehr in die intensiv betreute Wohn- und Tageseinrichtung zu fordern.“

Staatsanwaltschaft glaubt richtig gehandelt zu haben

Völlig anders sieht das Ganze – laut Kleine Zeitung – der Vertreter der Staatsanwaltschaft: „Meine Kollegin hat zu hundert Prozent richtig gehandelt, es ist ihr gar nichts anderes übrig geblieben. Es gibt da keinen Ermessensspielraum“, erklärt Arnulf Rumpold. Zudem seien nach dem Vorfall im Juli weitere Übergriffe dokumentiert; der Gutachter habe den jungen Mann als gefährlich eingestuft.

Vater empört

Der Kleinen Zeitung ist diesbezüglich zu entnehmen: „Die Tragweite seiner Handlungen seien ihm nicht bewusst, die Verletzung der Betreuerin damals als Verzweiflungstat zu werten. Die Verhaftung des Jugendlichen jetzt, vier Monate nach der Tat, ist dem Vater völlig unverständlich.“

„Es ist eine Frechheit, wie die Justiz mit einem behinderten Menschen umgeht“ zeigt sich hingegen der Vater des behinderten Jugendlichen empört.

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