Unser nächstes Ziel: Ein Gleichstellungsgesetz

Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung hat vor knapp 1 1/2 Jahren die Durchforstung von Gesetzen angeregt.

Sitzung im Bundeskanzleramt
BIZEPS

Gemeinsam haben wir 100 Fälle von Diskriminierungen herausgefunden. Nun müssen diese durch das Parlament rasch beseitigt werden. Unser nächstes Ziel: Ein Gleichstellungsgesetz.

Zur Umsetzung des Vorhabens wurden Unterarbeitsgruppen gebildet, die aus VertreterInnen der einzelnen Ministerien und der Behindertenbewegung bestanden.

Am 17. Feber 1999 fand die Abschlußsitzung der Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt statt. Bei dieser Gelegenheit muß dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes für seine Bereitschaft zur Kooperation gedankt werden.

Bericht liegt vor
In 22 gemeinsamen Sitzungen wurden rund 100 Fälle von Diskriminierungen herausgearbeitet und in einem Endbericht zusammengefaßt.

Dieser Bericht wurde mittlerweile an die Bundesregierung und das Parlament weitergeleitet.

Nun liegt es an den PolitikerInnen, den vorliegenden Endbericht rasch aufzugreifen und die notwendigen Schritte in Form von Gesetzesnovellen zu setzen.

Die behinderten Menschen Österreichs erwarten von den Parlamentsparteien, daß sie dies umgehend realisieren.

Überdies muß durch geeignete Verfahren sichergestellt werden, daß bei neu zu beschließenden Gesetzen möglichst keine Diskriminierungen enthalten sind.

Aufgrund des vorliegenden Berichtes können – Dank der Verfassungsbestimmung von 1997 – erstmals diskriminierende, gesetzliche Bestimmungen eliminiert werden.

Die erfolgte Verfassungsänderung und die notwendigen Novellen von Gesetzen sind aber nur die ersten Schritte zu einer umfassenden Gleichstellung behinderter Menschen, wenn auch sehr wesentliche.

Gleichzeitig ist dies eine wichtige Zwischenstation auf unserem Weg zu einem Gleichstellungsgesetz.

Gleichstellungsgesetz gefordert
Denn: Das Ziel unserer Gleichstellungsbemühungen muß ein umfassendes Gleichstellungsgesetz mit Sanktionsmöglichkeiten sein!

Die Behindertenbewegung wird daher im heurigen Wahljahr vehement die Schaffung eines solchen Gesetzes mit Sanktionsmöglichkeiten fordern.

Nur so wird es für behinderte Menschen in Österreich möglich sein, auf dem Weg zur Gleichstellung einen bedeutenden Schritt weiter zu kommen.

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